Welche Rechte haben Lehrlinge?

Danny Moritz
2025-06-10 19:18:33
Anzahl der Antworten: 4
Lehrlinge haben das Recht, einen Ausbildungsvertrag abzuschließen, der gewisse Kernpunkte enthalten muss, wie Art und Ziel sowie Beginn und Dauer der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden, Dauer der täglichen Ausbildungszeit und der Probezeit, Höhe des Azubi-Gehalts, Urlaubsanspruch und Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann.
Die tägliche Ausbildungszeit und der Urlaub müssen sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz richten.
Der Ausbildungsbetrieb muss einen Ausbildungsplan erstellen, der die Bereiche und Fähigkeiten enthält, die der Auszubildende kennen lernen und erwerben soll.
Auszubildende dürfen im Regelfall keine ausbildungsfremden Tätigkeiten wie private Botengänge oder Putzdienste leisten.
Der Ausbildungsbetrieb trägt die Kosten für Ausbildungsmittel wie Werkzeuge, Maschinen und PC sowie Arbeitskleidung.
Der Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, seine Azubis bestmöglich bei der Erreichung des Ausbildungsziels zu unterstützen und diese zur regelmäßigen Teilnahme am Berufsschulunterricht anzuhalten.
Der Auszubildende muss für den Unterricht freigestellt werden, unter Fortzahlung des Lehrlings-Gehalts.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, seinen Nachwuchs bei der Erstellung von Ausbildungsnachweisen in Form von Berichtsheften zu unterstützen und die Hefte zu überprüfen.
Im Falle eines Schadens am Ausbildungsplatz dürfen die Kosten nicht einfach vom Gehalt abgezogen werden.

Mathias Engelhardt
2025-06-08 12:27:28
Anzahl der Antworten: 2
Der Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die nach dem Lebensalter der Auszubildenden so bemessen ist, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Überstunden müssen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Der Auszubildende hat Anspruch auf Urlaub.
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.
Ist eine persönliche Sicherheitsausrüstung notwendig, muss diese ebenfalls vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen.
Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat der Ausbildende dem Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis auszustellen.

Christine Kaiser
2025-05-30 05:40:03
Anzahl der Antworten: 1
Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung, Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch.
Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.
Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.
Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen.
Sie müssen regelmäßig die Berufsschule besuchen.
Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden.

Karl-Heinz Fritsch
2025-05-20 16:09:00
Anzahl der Antworten: 2
Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist, dass er eine angemessene Ausbildungsvergütung bekommt.
Daneben hat er Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss.
Dass der Azubi für seinen Berufsschulunterricht von der Arbeit freibekommt, ist eigentlich selbstverständlich und daher auch ein Grundrecht: Das ist die Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen.
Ein anderes wichtiges Recht des Auszubildenden ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: Er muss keine Arbeiten verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, wie zum Beispiel private Besorgungen für den Chef oder das Putzen der Toilette.
Auch haben Azubis eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden.
Ein weiteres Recht ist der Anspruch auf ein Zeugnis, das der Ausbilder am Ende der Ausbildung ausstellen muss.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.
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