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Welche 5 Pflichten hat der Ausbilder?

Isabelle Mai
Isabelle Mai
2025-05-20 06:53:44
Anzahl der Antworten: 2
Der Ausbilder hat folgende Pflichten: 1. Lernpflicht, 2. Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen, 3. Weisungsgebundenheit, 4. Betriebliche Ordnung und Sorgfaltspflicht, 5. Betriebsgeheimnisse. Die Auszubildenden sind insbesondere verpflichtet, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen, am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbilder oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten und Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
Sigrun Baumann
Sigrun Baumann
2025-05-20 06:24:26
Anzahl der Antworten: 3
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen. Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen. Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und deren ordnungsgemäße, schriftliche Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Friedemann Hesse
Friedemann Hesse
2025-05-20 06:21:25
Anzahl der Antworten: 3
Anmeldung des Azubis bei der Sozialversicherung. Freistellung des Auszubildenden für die Berufsschule. Kontrolle der Berichtshefte. Ausschließliche Übertragung von ausbildungsbezogenen Aufgaben. Beachtung von Sicherheitsvorschriften und Sorge für die Sicherheit des Auszubildenden. Überprüfung der Bescheinigungen über ärztliche Untersuchungen bei jugendlichen Auszubildenden. Übernahme der Kosten für die Ausbildung. Zahlung einer entsprechenden Vergütung. Erfüllung der Lehrpflicht. Kenntnis der Ausbildungsordnung. Erstellung eines Ausbildungsrahmenplans. Einhaltung von Aufsicht, Fürsorge und Schutz gegenüber Auszubildenden und Schutz vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren. Kostenfreie Bereitstellung von Ausbildungsmitteln. Erstellung eines Zeugnisses am Ende der Ausbildung.
Maria Arndt
Maria Arndt
2025-05-20 05:10:19
Anzahl der Antworten: 4
Die oberste Pflicht der Ausbilder liegt in der Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufes, damit der Azubi sein Ausbildungsziel erreichen kann. Der Ausbilder trägt auch die Pflicht, das Berichtsheft des Azubis durchzusehen und ihm während der Arbeitszeit das Führen des Berichtshefts zu ermöglichen. Die Ausbildungsstätte hat die Pflicht, Lehrlinge für den Besuch der Berufsschule frei zu stellen. Unter die Pflichten der Ausbilder sind auch Hinweise und Information über geltende Sicherheits- und Ordnungsvorschriften zu zählen, die den Azubi vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren schützen sollen. Dem Ausbilder obliegt die Pflicht, die notwendigen Ausbildungsmittel wie beispielsweise Werkstoffe, Werkzeuge, Berichtsheft kostenlos bereitzustellen, die zum Erreichen des Ausbildungsziels und Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich sind.