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Bis wann sollte man ein Berichtsheft führen?

Helge Wegner
Helge Wegner
2025-06-07 11:49:30
Anzahl der Antworten: 2
Die Berichte sind als Tätigkeitsnachweis innerhalb der Ausbildungszeit zu schreiben. Das Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung, die manchmal auch Abschlussprüfung heißt. Die Ausbildungsverordnungen schreiben vor, dass alle Azubis einen Ausbildungsnachweis führen müssen. Die Kenntnis- und Ausbildungsnachweise müssen außerdem regelmäßig dem zuständigen Ausbilder zur Durchsicht vorgelegt werden. Das Berichtsheft muss regelmäßig und vollständig geführt und vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert werden. Es muss zur Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung vorgelegt werden.
Gerhard Ulrich
Gerhard Ulrich
2025-06-07 10:43:47
Anzahl der Antworten: 3
Der Auszubildende soll den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit führen. Dem Auszubildenden/der Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise sind gemäß Paragraf 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Bei der Prüfungsanmeldung muss vom Auszubildenden/von der Auszubildenden und vom Ausbilder/von der Ausbilderin per Unterschrift bestätigt werden, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden sind. Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung. Außerdem riskiert er, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden. Der Ausbildungsnachweis kann in seiner Form entweder handschriftlich oder elektronisch geführt werden. Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis täglich oder wöchentlich geführt werden.
Hans-Jochen Schulz
Hans-Jochen Schulz
2025-06-07 10:38:58
Anzahl der Antworten: 3
Die Berichtshefte / Ausbildungs-/Tätigkeitsnachweise müssen nach der Abgabe bei der Handelskammer bis zum Ende der Berufsausbildung weitergeführt werden.
Gernot Sander
Gernot Sander
2025-06-07 08:04:03
Anzahl der Antworten: 1
Der Ausbildungsnachweis soll den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten nachweisen und den Bezug der Ausbildung zum Ausbildungsrahmenplan deutlich erkennen lassen. Grundsätzlich ist der Ausbildungsnachweis eine Dokumentation der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit vermittelt werden. Nach der Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des BIBB sollten die Auszubildenden den Ausbildungsnachweis mindestens wöchentlich im Umfang von einer DIN-A4-Seite pro Woche führen. Die Vorlage eines von Ausbildenden und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweises ist gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes/§ 36 Absatz 1 Nummer 2 der Handwerksordnung Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.