Wie führe ich einen Ausbildungsnachweis?

Erich Linke
2025-07-07 17:59:14
Anzahl der Antworten: 1
Um dein Berichtsheft zu schreiben, hast du verschiedene Möglichkeiten.
Handschriftlich mit Stift und Heft, am PC mit einer Word oder Excel Vorlage oder in einer Online-Version.
Am besten klärst du in den ersten Tagen deiner Ausbildung, wie du dein Berichtsheft schreiben sollst.
Handschriftliches Berichtsheft In kleineren Betrieben kommt es häufig noch vor, dass das Berichtsheft handschriftlich verfasst wird.
Dazu stellt dir dein Ausbildungsbetrieb die benötigten Unterlagen zur Verfügung.
Achte unbedingt auf eine leserliche Handschrift beim Verfassen deiner Berichte, damit dein Ausbilder oder deine Ausbilderin und später auch der Prüfungsausschuss deine Berichte lesen können.
Berichtsheft am PC schreiben Wahlweise kannst du dein Berichtsheft auch am PC schreiben.
In den meisten Fällen hat dein Ausbilder geeignete Vorlagen für dich parat.
Wenn dein Ausbildungsbetrieb sehr fortschrittlich arbeitet, dann kannst du dein Berichtsheft vielleicht auch elektronisch führen.
Sofern der Prüfungsausschuss zustimmt, brauchst du es nicht auszudrucken, sondern stellst deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin deine Berichte elektronisch zur Verfügung.

Susanna Müller
2025-07-04 03:41:02
Anzahl der Antworten: 3
Auszubildende haben während der gesamten Dauer der Ausbildung mindestens wöchentlich einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen.
Auszubildende können ihren Ausbildungsnachweis gem. § 13 BBiG demanch führen: SCHRIFTLICH, damit ist ausschließlich die handgeschriebene Form auf papiergedruckten Vorlagen gemeint.
Es wird empfohlen, den Ausbildungsnachweis nach dem von der zuständigen Stelle vorgeschlagenen Muster zu führen.
Der Ausbildungsnachweis muss mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben.
Die Form der Ausbildungsnachweisführung muss schon im Berufsausbildungsvertrag verbindlich vereinbart werden.
Auszubildende können ihren Ausbildungsnachweis auch ELEKTRONISCH führen, d.h. entweder über ein Textverarbeitungsprogramm geschrieben und anschließend zum Unterschreiben ausgedruckt oder über eine papierfreie, digitale Online-Ausbildungsnachweis Anwendung.

Kevin Hofmann
2025-06-22 03:20:22
Anzahl der Antworten: 3
Den Ausbildungsnachweis führst du entweder täglich oder wöchentlich.
Technische Azubis wählen in der Regel den täglichen Bericht, während kaufmännische Azubis eher die wöchentliche Variante bevorzugen.
Die Form ist dabei nicht fest vorgeschrieben.
Trotzdem musst du einige Mindestanforderungen beachten:
Jedes Blatt muss mit deinem Namen, dem Ausbildungsjahr sowie dem Berichtszeitraum versehen sein.
Die Ausbildungsinhalte müssen mindestens in Stichpunkten eingetragen werden.
Schreibe aber am besten nicht einfach nur „Wareneingang“, sondern beschreibe deine Aufgaben etwas genauer.
Ein Beispiel siehst du hier:
Betriebliche Tätigkeiten Waren angenommen und Lieferschein kontrolliert;
Waren beim Auspacken auf Mängel überprüft;
Warenmängel reklamiert;
Ware fachgerecht im Lager verstaut und Vorgänge in SAP dokumentiert
Du solltest nicht nur deine Tätigkeiten im Betrieb beschreiben, sondern auch alle Einweisungen, Schulungen und betrieblichen Unterricht vermerken.
Die Themen des Berufsschulunterrichts müssen auch im Berichtsheft vermerkt werden.

Alexandra Schenk
2025-06-16 00:11:12
Anzahl der Antworten: 4
Auszubildende sind laut Ausbildungsverordnung dazu verpflichtet, Ausbildungsnachweise zu führen. Das bedeutet, sie müssen regelmäßig ihre Tätigkeiten aufzeichnen, um eine systematische und geordnete Ausbildung nachzuweisen. Ausbildungsnachweise (auch „Berichtsheft“ genannt) können handschriftlich auf Papier oder elektronisch am PC/Tablet geführt werden. Sie sollten aktiv Einfluss darauf nehmen, dass die Auszubildenden ihre Ausbildungsnachweise führen und überwachen dies auch. Sie prüfen den Ausbildungsnachweis wöchentlich und zeichnen ihn mit Datum ab. Die Richtigkeit der Aufzeichnungen bestätigen die Auszubildenden und Ausbildenden mit ihrer Unterschrift und der Angabe des jeweiligen Datums. Alle Azubis, unabhängig vom Ausbildungsberuf, sind gemäß Berufsbildungsgesetz verpflichtet, einen (wöchentlichen oder täglichen) Ausbildungsnachweis zu führen. Die Ausbildungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Nikolaj Burger
2025-06-07 05:10:55
Anzahl der Antworten: 2
Der Ausbildungsnachweis kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Der schriftliche Ausbildungsnachweis wird entweder handschriftlich oder in einem Textverarbeitungsprogramm am Computer geführt und vom Ausbilder oder von der Ausbilderin auf dem Papier unterschrieben. Der elektronische Ausbildungsnachweis wird in einer speziellen Software geführt.
Die Form des Ausbildungsnachweises wird im Ausbildungsvertrag vermerkt.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des BIBB sollten die Auszubildenden den Ausbildungsnachweis mindestens wöchentlich im Umfang von einer DIN-A4-Seite pro Woche führen.
Ausbilderinnen und Ausbilder sollen die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten.
Sie müssen den Auszubildenden Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
In der Praxis hat es sich bewährt, dass die Ausbildenden den Ausbildungsnachweis mindestens einmal im Monat prüfen, mit den Auszubildenden besprechen und den Nachweis abzeichnen.
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