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Wie führe ich einen Ausbildungsnachweis?

Heidi Schlegel
Heidi Schlegel
2025-07-17 10:46:09
Anzahl der Antworten : 3
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Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden. Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden. Die Ausbildungsnachweise sind mindestens wöchentlich in möglichst einfacher Form von Auszubildenden selbständig zu führen sowie abzuzeichnen. Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen des/der Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu versehen. Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen, betrieblicher Unterricht und sonstige Schulungen sowie der Berufsschulunterricht zu dokumentieren. Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter oder ähnliches werden den Auszubildenden kostenlos von den Ausbildenden zur Verfügung gestellt. Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Der Ausbildungsnachweis ist mindestens monatlich vom Ausbildenden oder dem/r Ausbilder/-in zu prüfen. Auszubildende und Ausbildende bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Elektronisch erstellte Nachweise sind dazu monatlich auszudrucken oder es ist durch eine elektronische Signatur sicherzustellen, dass die Nachweise in den vorgegebenen Zeitabständen erstellt und abgezeichnet wurden. Ab sofort ist die elektronische Form der Führung des Ausbildungsnachweises zulässig. Alle ab dem 1. Oktober 2017 abgeschlossenen Ausbildungsverträge müssen die Vereinbarung über die Form des Ausbildungsnachweises enthalten. Die IHK zu Lübeck bietet Ihnen die Möglichkeit, die Ausbildungsnachweise direkt über das IHK-Ausbildungsportal zu führen. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG zur Abschlussprüfung. Sofern die Ausbildungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle vorsieht, dass der Ausbildungsnachweis zur mündlichen Prüfung mitgebracht werden muss, ist er dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Ausbildungsnachweis wird im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfung nicht bewertet. Die Ausbildungsnachweise sind zu jeder Prüfungsleistung selbstständig vorzulegen. Die Hinweise auf der Prüfungseinladung sind zu beachten.
Erich Linke
Erich Linke
2025-07-07 17:59:14
Anzahl der Antworten : 1
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Um dein Berichtsheft zu schreiben, hast du verschiedene Möglichkeiten. Handschriftlich mit Stift und Heft, am PC mit einer Word oder Excel Vorlage oder in einer Online-Version. Am besten klärst du in den ersten Tagen deiner Ausbildung, wie du dein Berichtsheft schreiben sollst. Handschriftliches Berichtsheft In kleineren Betrieben kommt es häufig noch vor, dass das Berichtsheft handschriftlich verfasst wird. Dazu stellt dir dein Ausbildungsbetrieb die benötigten Unterlagen zur Verfügung. Achte unbedingt auf eine leserliche Handschrift beim Verfassen deiner Berichte, damit dein Ausbilder oder deine Ausbilderin und später auch der Prüfungsausschuss deine Berichte lesen können. Berichtsheft am PC schreiben Wahlweise kannst du dein Berichtsheft auch am PC schreiben. In den meisten Fällen hat dein Ausbilder geeignete Vorlagen für dich parat. Wenn dein Ausbildungsbetrieb sehr fortschrittlich arbeitet, dann kannst du dein Berichtsheft vielleicht auch elektronisch führen. Sofern der Prüfungsausschuss zustimmt, brauchst du es nicht auszudrucken, sondern stellst deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin deine Berichte elektronisch zur Verfügung.
Susanna Müller
Susanna Müller
2025-07-04 03:41:02
Anzahl der Antworten : 3
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Auszubildende haben während der gesamten Dauer der Ausbildung mindestens wöchentlich einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Auszubildende können ihren Ausbildungsnachweis gem. § 13 BBiG demanch führen: SCHRIFTLICH, damit ist ausschließlich die handgeschriebene Form auf papiergedruckten Vorlagen gemeint. Es wird empfohlen, den Ausbildungsnachweis nach dem von der zuständigen Stelle vorgeschlagenen Muster zu führen. Der Ausbildungsnachweis muss mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Die Form der Ausbildungsnachweisführung muss schon im Berufsausbildungsvertrag verbindlich vereinbart werden. Auszubildende können ihren Ausbildungsnachweis auch ELEKTRONISCH führen, d.h. entweder über ein Textverarbeitungsprogramm geschrieben und anschließend zum Unterschreiben ausgedruckt oder über eine papierfreie, digitale Online-Ausbildungsnachweis Anwendung.
Kevin Hofmann
Kevin Hofmann
2025-06-22 03:20:22
Anzahl der Antworten : 3
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Den Ausbildungsnachweis führst du entweder täglich oder wöchentlich. Technische Azubis wählen in der Regel den täglichen Bericht, während kaufmännische Azubis eher die wöchentliche Variante bevorzugen. Die Form ist dabei nicht fest vorgeschrieben. Trotzdem musst du einige Mindestanforderungen beachten: Jedes Blatt muss mit deinem Namen, dem Ausbildungsjahr sowie dem Berichtszeitraum versehen sein. Die Ausbildungsinhalte müssen mindestens in Stichpunkten eingetragen werden. Schreibe aber am besten nicht einfach nur „Wareneingang“, sondern beschreibe deine Aufgaben etwas genauer. Ein Beispiel siehst du hier: Betriebliche Tätigkeiten Waren angenommen und Lieferschein kontrolliert; Waren beim Auspacken auf Mängel überprüft; Warenmängel reklamiert; Ware fachgerecht im Lager verstaut und Vorgänge in SAP dokumentiert Du solltest nicht nur deine Tätigkeiten im Betrieb beschreiben, sondern auch alle Einweisungen, Schulungen und betrieblichen Unterricht vermerken. Die Themen des Berufsschulunterrichts müssen auch im Berichtsheft vermerkt werden.
Alexandra Schenk
Alexandra Schenk
2025-06-16 00:11:12
Anzahl der Antworten : 4
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Auszubildende sind laut Ausbildungsverordnung dazu verpflichtet, Ausbildungsnachweise zu führen. Das bedeutet, sie müssen regelmäßig ihre Tätigkeiten aufzeichnen, um eine systematische und geordnete Ausbildung nachzuweisen. Ausbildungsnachweise (auch „Berichtsheft“ genannt) können handschriftlich auf Papier oder elektronisch am PC/Tablet geführt werden. Sie sollten aktiv Einfluss darauf nehmen, dass die Auszubildenden ihre Ausbildungsnachweise führen und überwachen dies auch. Sie prüfen den Ausbildungsnachweis wöchentlich und zeichnen ihn mit Datum ab. Die Richtigkeit der Aufzeichnungen bestätigen die Auszubildenden und Ausbildenden mit ihrer Unterschrift und der Angabe des jeweiligen Datums. Alle Azubis, unabhängig vom Ausbildungsberuf, sind gemäß Berufsbildungsgesetz verpflichtet, einen (wöchentlichen oder täglichen) Ausbildungsnachweis zu führen. Die Ausbildungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Nikolaj Burger
Nikolaj Burger
2025-06-07 05:10:55
Anzahl der Antworten : 2
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Der Ausbildungsnachweis kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Der schriftliche Ausbildungsnachweis wird entweder handschriftlich oder in einem Textverarbeitungsprogramm am Computer geführt und vom Ausbilder oder von der Ausbilderin auf dem Papier unterschrieben. Der elektronische Ausbildungsnachweis wird in einer speziellen Software geführt. Die Form des Ausbildungsnachweises wird im Ausbildungsvertrag vermerkt. Nach der Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des BIBB sollten die Auszubildenden den Ausbildungsnachweis mindestens wöchentlich im Umfang von einer DIN-A4-Seite pro Woche führen. Ausbilderinnen und Ausbilder sollen die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten. Sie müssen den Auszubildenden Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. In der Praxis hat es sich bewährt, dass die Ausbildenden den Ausbildungsnachweis mindestens einmal im Monat prüfen, mit den Auszubildenden besprechen und den Nachweis abzeichnen.