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Wie lange muss ich mein Berichtsheft führen?

Traudel Jacobs
Traudel Jacobs
2025-06-07 16:25:07
Anzahl der Antworten: 2
Das Berichtsheft brauchst du auch zur Prüfungszulassung, diese Ausbildungsnachweise musst du zur Abschlussprüfung lückenlos vorlegen, anderenfalls wirst du nicht zugelassen. Außerdem ist dein vollständiges Berichtsheft der einzige Nachweis über deine tatsächlich absolvierten Ausbildungsabschnitte, falls es zu einem Streitfall kommen sollte. Denkbar ist das, wenn du z. B. die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, weil du viele ausbildungsferne Tätigkeiten, wie z. B. Kaffeekochen, übernehmen musstest. Es ist also wirklich wichtig, dass du alles sehr genau dokumentierst. Du darfst das Berichtsheft in deiner Ausbildungszeit am Arbeitsplatz schreiben – es handelt sich hierbei ja um eine Ausbildungstätigkeit. Du lieferst durch das Berichtsheft einen Ausbildungsnachweis, der alle vermittelten Inhalte ganz genau festhält. Deine tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gehören also ebenso ins Berichtsheft wie die Anzahl ausgefallener Unterrichtsstunden. Damit kannst du nachweisen, wie viel du tatsächlich gearbeitet hast. Am Schluss musst du deine Angaben noch von deiner Ausbildungsfachkraft und auch von der Berufsschule durchsehen und unterschreiben lassen.
Hendrik Henning
Hendrik Henning
2025-06-07 12:14:34
Anzahl der Antworten: 5
Auszubildende müssen ein Berichtsheft führen, denn sonst werden sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Im Rahmen der Prüfungsanmeldung muss per Unterschrift bestätigt werden, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden ist. Das Berichtsheft muss regelmäßig und zeitnah geführt werden. Denn das Führen des Berichtsheftes ist eine vertragliche Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß Paragraf 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG. Manche Azubis lassen das Berichtsheft während der Ausbildung schleifen und holen die Einträge kurz vor der Prüfung schnell noch nach. Diesen Stress kann man sich aber ersparen, wenn man von Anfang an die Einträge macht. Um Stress zu vermeiden am besten täglich das Berichtsheft ausfüllen. Das Berichtsheft füllst Du täglich oder wöchentlich schriftlich oder elektronisch aus. Das Berichtsheft dient als Nachweis, ob der Betrieb den Ausbildungsplan eingehalten hat. Wer acht Wochen lang nur die Ablage gemacht hat, trägt auch diese Tätigkeit ein. Der Grund: Wer zum Beispiel die Abschlussprüfung nicht besteht, kann im Streitfall mithilfe des Berichtsheft überprüfen lassen, ob dies tatsächlich am Auszubildenden oder an der mangelnden Qualität der Ausbildung lag. Neben den Tätigkeiten im Betrieb dokumentierst Du auch Unterweisungen, betrieblicher Unterricht und Schulungen sowie die Themen des Berufsschulunterrichts. Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter, IT-Programme oder Ähnliches bekommst Du kostenlos von den Ausbildenden zur Verfügung gestellt.