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Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber?

Eckhard Witte
Eckhard Witte
2025-05-20 11:02:39
Anzahl der Antworten: 2
Zur Ausstellung und Unterzeichnung des Zeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet. In Vertretung des Arbeitgebers kann das Zeugnis von seinen Angestellten unterschrieben werden, die jedoch in leitender und erkennbar höherer Position sein müssen als die zu beurteilende Arbeitnehmerin oder der zu beurteilende Arbeitnehmer. Bei leitenden Angestellten, die der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt waren, muss das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnet sein. Wer das Zeugnis unterzeichnet, muss auch auf ihre oder seine Position als Mitglied der Geschäftsführung hinweisen. Den Beschäftigten ist bei Ende des Arbeitsverhältnisses ein Endzeugnis auszustellen, das sich auf ihr Verlangen hin auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis bezieht.
Halina Bär
Halina Bär
2025-05-20 10:25:27
Anzahl der Antworten: 2
Arbeitgeber müssen der Fürsorgepflicht gegenüber den abhängig Beschäftigten nachkommen. Arbeitsrechtliche Bestimmungen wie Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und der Arbeitsvertrag regeln die Rechte und Pflichten, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Der Arbeitgeber muss dabei der Fürsorgepflicht gegenüber den abhängig Beschäftigten nachkommen. Arbeitnehmer:innen stellen ihre Arbeitsleistung weisungsgebunden bezogen auf Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit gegen Bezahlung zur Verfügung. Der Arbeitgeber muss der Fürsorgepflicht nachkommen. Arbeitsrechtliche Bestimmungen regeln die Rechte und Pflichten, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Der Arbeitgeber muss der Fürsorgepflicht nachkommen und die abhängig Beschäftigten gegenüber der Fürsorgepflicht behandeln. Arbeitnehmer:innen stellen ihre Arbeitsleistung weisungsgebunden bezogen auf Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit gegen Bezahlung zur Verfügung. Der Arbeitgeber hat die Pflicht zur Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten.