Wie kann man Azubis kündigen?

Murat Giese
2025-05-20 13:05:02
Anzahl der Antworten: 1
Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit unter erleichterten Bedingungen von beiden Seiten gekündigt werden. Es kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Kündigungsgrund ist nicht zu benennen. Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gelöst werden. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung aller Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zuzumuten ist. Der Auszubildende hat noch eine weitere Kündigungsmöglichkeit: Will der Auszubildende seine Berufsausbildung grundsätzlich aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen, kann er das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen.

Bruno Fricke
2025-05-20 11:13:54
Anzahl der Antworten: 3
In der Probezeit gelten besondere Kündigungsbedingungen: Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist sowohl von dir, als auch von deinem Ausbildungsbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen nicht genannt werden.
Nach der Probezeit gibt es 3 verschiedene Arten die Ausbildung abzubrechen: die fristlose Kündigung, die ordentliche Kündigung und den Aufhebungsvertrag. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Fristlose Kündigung: Sie ist von beiden Seiten, also Azubi und Ausbilder, möglich, aber nur, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt.
Ordentliche Kündigung: Du als Azubi hast die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn du die angefangene Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst.
Aufhebungsvertrag: Das ist eigentlich keine Kündigung, sondern eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Azubi, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen.
Daher ist der Aufhebungsvertrag auch nur dann möglich, wenn dein Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, dass du die Ausbildung beendest.
Ein Aufhebungsvertrag ist für dich dann sinnvoll, wenn du deine derzeitige Lehrstelle wechseln, d.h. deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.
Eine Kündigung solltest du dir immer gut überlegen.
In jedem Falle solltest du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine neue Lehrstelle gefunden haben.

Robert Köster
2025-05-20 10:34:02
Anzahl der Antworten: 2
Zwar kann während der Probezeit ein Ausbildungsvertrag beidseitig jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Allerdings ist die Probezeit einer Ausbildung in der Regel deutlich kürzer als normal.
Nach der Probezeit wird eine Kündigung für den Arbeitgeber deutlich schwieriger. Denn für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses braucht der Arbeitgeber zwingend einen wichtigen Grund.
Einem Auszubildenden daher kann gekündigt werden, wenn seine Pflichtverletzung ganz erheblich ist und somit ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt.
Wichtige Gründe einer fristlosen Kündigung können z.B. sein: Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit, Gewalt gegen Kollegen, Diebstahl auf der Arbeit.
Für den Azubi gibt es hingegen noch die Möglichkeit der einfachen Kündigung.
Wer die Ausbildung aufgeben oder wechseln will, kann grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen.
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