:

Welche Aufgaben und Pflichten hat der Ausbilder in der Ausbildung?

Domenico Löffler
Domenico Löffler
2025-05-20 11:13:38
Anzahl der Antworten: 2
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen. Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen. Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen. Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Ausbildungs- nachweise für die Berufsausbildung kostenfrei aus- zuhändigen und deren ordnungsgemäße, schriftliche Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kosten- los die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungs- verhältnisses stattfinden, erforderlich sind. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Be- endigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Beatrix Gottschalk
Beatrix Gottschalk
2025-05-20 08:09:37
Anzahl der Antworten: 4
Die oberste Pflicht der Ausbilder liegt in der Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufes, damit der Azubi sein Ausbildungsziel erreichen kann. Dafür muss der Ausbilder über die persönlichen und fachlichen Qualifikation verfügen, welche im BBiG und in der Handwerksordnung festgelegt sind. Während der Probezeit ist die Eignung des Azubis festzustellen. Der Ausbilder trägt auch die Pflicht, das Berichtsheft des Azubis durchzusehen und ihm während der Arbeitszeit das Führen des Berichtshefts zu ermöglichen. Unter die Pflichten der Ausbilder sind auch Hinweise und Information über geltende Sicherheits- und Ordnungsvorschriften zu zählen, die den Azubi vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren schützen sollen. Die Ausbildungsstätte ist auch verantwortlich für die soziale Sicherung. Ausbilder müssen den Azubi zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Unfallversicherung melden. Dem Ausbilder obliegt die Pflicht, die notwendigen Ausbildungsmittel wie beispielsweise Werkstoffe, Werkzeuge, Berichtsheft kostenlos bereitzustellen, die zum Erreichen des Ausbildungsziels und Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich sind. Nach Beendigung der Ausbildung hat der Ausbilder die Pflicht, dem Azubi ein Ausbildungszeugnis auszustellen. Zu Beginn der Ausbildung und mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages hat der Ausbilder das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen zu lassen. Die Ausbildungsstätte hat die Pflicht, Lehrlinge für den Besuch der Berufsschule frei zu stellen. Dies gilt sowohl für den Unterricht und anfallende Prüfungen als auch für andere außerbetriebliche Maßnahmen und Sonderveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung.