Welche Pflichten haben Auszubildende in der Berufsschule?

Ilona Reiter
2025-05-20 11:29:57
Anzahl der Antworten: 3
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Er ist insbesondere verpflichtet, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen.
Er hat am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen.
Er hat den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbilder oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden.
Er hat die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten und Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Er hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
Er hat einen vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen.
Er hat bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, der Berufsschule oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen den Ausbildungsbetrieb unter Angabe von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen.
Er hat unverzüglich den Ausbildenden nach Ende der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung über das Ergebnis zu informieren und die vorläufige Bescheinigung über das Prüfungsergebnis bzw. das Prüfungszeugnis vorzulegen.
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