Welche Rechte haben Azubis über 18 Jahren?

Ludmilla Menzel
2025-06-02 10:40:40
Anzahl der Antworten: 2
Als Azubi hast du ein Recht auf einen Ausbildungsvertrag.
Hierbei ist es besonders wichtig zu beachten, dass der Ausbildungsvertrag in schriftlicher Form ausgehändigt und von beiden Seiten unterschrieben wird.
Wenn du nicht volljährig bist, muss dein gesetzlicher Vertreter es unterzeichnen.
Eine angemessene Vergütung steht dir zu.
Seit 2020 gilt auch für Azubis ein Mindestlohn.
Im Jahr 2021 beträgt der Mindestlohn im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro monatlich.
Dein Betrieb sollte dir die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule, Weiterbildungen, Prüfungen und auch für außerbetriebliche Schulungen freistellen.
Du hast auch ein Recht auf Urlaub.
Hier ist es besonders zu beachten, ob du minderjährig oder volljährig bist.
Azubis unter 16 Jahre haben ein Recht auf 30 Tage Urlaub im Jahr.
Azubis unter 17 Jahre haben ein Recht auf 28 Tage Urlaub im Jahr.
Azubis unter 18 Jahre haben ein Recht auf 27 Tage Urlaub im Jahr.
Den Urlaub musst du so, wie es im Betrieb üblich ist, einreichen und genehmigen lassen.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause.
Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
Als Azubi hast du ein Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Du hast auch die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen.
Ob und wie du die Ausbildung verkürzen kannst, hängt von deinem Schulabschluss und deinem Alter ab.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig.
Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt.
Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden.
Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Du hast ein Recht auf Urlaub, wobei die Anzahl der Urlaubstage vom Alter abhängt.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du hast ein Recht auf Urlaub und auf eine Pause während der Arbeitszeit.
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause.
Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig.
Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt.
Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden.
Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
Du hast ein Recht auf Urlaub, wobei die Anzahl der Urlaubstage vom Alter abhängt.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du hast ein Recht auf Urlaub und auf eine Pause während der Arbeitszeit.
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause.
Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig.
Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt.
Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden.
Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
Du hast ein Recht auf Urlaub, wobei die Anzahl der Urlaubstage vom Alter abhängt.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du hast ein Recht auf Urlaub und auf eine Pause während der Arbeitszeit.
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause.
Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig.
Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt.
Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden.
Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
Du hast ein Recht auf Urlaub, wobei die Anzahl der Urlaubstage vom Alter abhängt.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du hast ein Recht auf Urlaub und auf eine Pause während der Arbeitszeit.
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause.
Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig.
Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt.
Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden.
Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
Du hast ein Recht auf Urlaub, wobei die Anzahl der Urlaubstage vom Alter abhängt.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du hast ein Recht auf Urlaub und auf eine Pause während der Arbeitszeit.
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause.
Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig.
Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt.
Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden.
Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
Du hast ein Recht auf Urlaub, wobei die Anzahl der Urlaubstage vom Alter abhängt.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du hast ein Recht auf Urlaub und auf eine Pause während der Arbeitszeit.
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause.
Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig.
Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt.
Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden.
Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
Du hast ein Recht auf Urlaub, wobei die Anzahl der Urlaubstage vom Alter abhängt.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du hast ein Recht auf Urlaub und auf eine Pause während der Arbeitszeit.
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu.
Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause.
Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig.
Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt.
Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden.
Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
Du hast ein Recht auf Urlaub, wobei die Anzahl der Urlaubstage vom Alter abhängt.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schulungen freistellen.
Du hast ein Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel und auf Unterstützung durch deinen Ausbilder.
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat.
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und auf eine angemessene Vergütung.
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule und andere Schul

Gabi Schiller
2025-05-20 11:30:32
Anzahl der Antworten: 3
Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Daraus ergibt sich für Volljährige eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden an sechs Tagen. Der Auszubildende ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Die tägliche Ausbildungszeit ist vertraglich genau geregelt und kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber geändert werden. Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden besteht nur, wenn das im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Ausbildungsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Auch wenn Überstunden wegen tariflicher oder vertraglicher Vereinbarung geleistet werden müssen, darf die höchstzulässige Arbeitszeit von zehn Stunden in keinem Fall überschritten werden.
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