:

Welche Rechte und Pflichten hat ein Azubi?

Hans Jürgen Fuhrmann
Hans Jürgen Fuhrmann
2025-05-20 06:01:57
Anzahl der Antworten: 3
Als Azubi hast du ein Recht auf einen Ausbildungsvertrag. Hierbei ist es besonders wichtig zu beachten, dass der Ausbildungsvertrag in schriftlicher Form ausgehändigt und von beiden Seiten unterschrieben wird. Wenn du nicht volljährig bist, muss dein gesetzlicher Vertreter es unterzeichnen. Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig. Der Ausbilder muss persönlich und fachlich geeignet sein. Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein benötigt. Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Du hast auch ein Recht auf Urlaub. Hier ist es besonders zu beachten, ob du minderjährig oder volljährig bist. Azubis unter 16 Jahre haben ein Recht auf 30 Tage Urlaub im Jahr, Azubis unter 17 Jahre haben ein Recht auf 28 Tage Urlaub im Jahr, Azubis unter 18 Jahre haben ein Recht auf 27 Tage Urlaub im Jahr. Den Urlaub musst du so, wie es im Betrieb üblich ist, einreichen und genehmigen lassen. Eine angemessene Vergütung steht dir zu, seit 2020 gilt auch für Azubis ein Mindestlohn. Im Jahr 2021 beträgt der Mindestlohn im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro monatlich. Dein Betrieb sollte dir die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen. Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule, Weiterbildungen, Prüfungen und auch für außerbetriebliche Schulungen freistellen. Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat. Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst. Als Azubi hast du ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Du hast auch die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen, ob und wie du die Ausbildung verkürzen kannst, hängt von deinem Schulabschluss und deinem Alter ab. Als Azubi hast du auch Pflichten, unter anderem bist du verpflichtet, deine Aufgaben im Betrieb und in der Berufsschule sorgfältig zu erfüllen. Machst du eine Ausbildung, so hast du auch die Pflicht, einen Nachweis vorzulegen, das ist besonders für die Prüfung sehr wichtig, da die Prüfer sich gerne die Berichtshefte vorlegen lassen. Als Auszubildender hast du die Pflicht, Anweisungen deiner Vorgesetzten zu befolgen. Es ist wichtig, die im Betrieb geltenden Regeln zu beachten, z.B. die korrekte Arbeitskleidung tragen, keinen Alkohol trinken etc. Bei der Bewahrungspflicht geht es darum, dass du sorgsam mit Maschinen und Arbeitsmaterial umgehst – und mit deinen Kollegen. Deine Krankmeldungen musst du so schnell wie möglich deinem Betrieb und der Berufsschule vorlegen. Betriebsgeheimnisse musst du für dich behalten, sie unterliegen dem strafrechtlichen Schutz §203 und § 203 (Strafgesetzbuch). In der Schule kommt es meistens vor, dass man seinen Betrieb vorstellt, da solltest du genau aufpassen und dir im Klaren darüber sein, was du erzählen darfst und was nicht.
Christof Engelmann
Christof Engelmann
2025-05-20 05:28:03
Anzahl der Antworten: 2
Die Rechte und Pflichten eines Azubis sind geregelt durch das Berufsbildungsgesetz BBiG, die Handwerksordnungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Ausbilder-Eignungsverordnung und andere Gesetze und Bestimmungen. Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist, dass er eine angemessene Ausbildungsvergütung bekommt. Daneben hat er Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss. Dass der Azubi für seinen Berufsschulunterricht von der Arbeit freibekommt, ist eigentlich selbstverständlich und daher auch ein Grundrecht: Das ist die Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen. Ein anderes wichtiges Recht des Auszubildenden ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: Er muss keine Arbeiten verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Auch haben Azubis eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden. Ein weiteres Recht ist der Anspruch auf ein Zeugnis, das der Ausbilder am Ende der Ausbildung ausstellen muss. Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes. Der Besuch der Berufsschule ist für den Auszubildenden ebenfalls vorgeschrieben, das ist die Teilnahmepflicht. Auch muss der Azubi die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen. Daneben ist er verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen, falls vorgeschrieben. Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass der Azubi sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien umgehen muss. Dazu kommt noch die Schweigepflicht, die es dem Azubi verbietet Betriebsgeheimnisse auszuplaudern. Und zuletzt ist der Azubi zur Krankheitsmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet, wenn er nicht zur Arbeit kommen kann.
Elise Gerlach
Elise Gerlach
2025-05-20 04:46:27
Anzahl der Antworten: 3
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen. Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften zu beachten. Der Auszubildende ist verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen. Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen. Der Auszubildende ist verpflichtet am Berufsschulunterricht, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen sowie an den vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen. Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind. Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.