Welche Aufgaben kann ich einem Azubi geben?

Pierre Beer
2025-05-20 12:31:45
Anzahl der Antworten: 2
Wählen Sie nur geeignete Aufgaben aus. Wenn Sie Aufgaben an Auszubildende delegieren, sollten die Auszubildenden in der Lage sein, diese mit dem vorhandenen Vorwissen selbstständig erledigen zu können. Überfordern Sie Ihre Azubis nicht mit Dingen, denen sie (noch) nicht gewachsen sind. Denken Sie daran, dass Auszubildende bei Ihnen sind, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln und dafür die Bestimmungen des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans maßgeblich sind. Die Azubis lernen damit dazu, sammeln Praxiserfahrung und wenden das vorhandene Wissen an. Zugleich werden wir als Ausbilderinnen und Ausbilder entlastet. Die Auszubildenden sind bei Ihnen, um die berufliche Handlungskompetenz zu erwerben und Erfahrungen im Beruf zu sammeln.
Kommunizieren Sie die Aufgaben klar. Damit Sie Auszubildenden Aufgaben übertragen können, müssen Sie sich zunächst selbst darüber im Klaren sein, was genau die Azubis erledigen sollen und welche Ergebnisse Sie anstreben. Erklären Sie, was erledigt werden soll und warum. Legen Sie fest, in welchen Fällen die Auszubildenden um Hilfe bitten sollen.
Lassen Sie die Auszubildenden die Aufgabe selbstständig bearbeiten. Zeigen Sie auch bei verantwortungsvollen Tätigkeiten Ihr Vertrauen in die Fähigkeiten der Azubis. Bieten Sie jedoch ebenfalls an, dass jederzeit Fragen gestellt werden dürfen, sollten sie einmal nicht weiter wissen.
Geben Sie eine Rückmeldung und Lob. Nachdem die Auszubildenden ihr Arbeitsergebnis kontrolliert und beurteilt haben, sollten Sie im persönlichen Gespräch ebenfalls Ihre Einschätzung zur Arbeitsleistung geben. Erklären Sie den Azubis, was gut funktioniert hat und auf was sie das nächste Mal genauer achten sollten. Mit einem aufrichtigen und fundierten Lob sichern Sie die nötige Motivation, damit sich die Auszubildenden der nächsten Herausforderung wieder stellen.

Carl Freund
2025-05-20 11:15:15
Anzahl der Antworten: 6
Sinnvoll und erlaubt sind alle Aufgaben und Tätigkeiten, die Erfahrungen im Ausbildungsberuf ermöglichen, die mit der Pflege von Waren, Werkzeugen und Geräten zusammenhängen oder für die Sauberkeit am Arbeitsplatz wichtig sind und deren Ziel das Bestehen der Abschlussprüfung ist.
Die Arbeiten müssen zur Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf passen und dazu beitragen, dass die dort festgelegten Kompetenzen erworben werden können.
Die Ausbildungsordnung nennt aber nur Mindestanforderungen, darüber hinaus gehende Tätigkeiten sind möglich.
Ob ein Arbeitsauftrag der Ausbildung entspricht, hängt vom jeweiligen Beruf ab und von der körperlichen Verfassung des Auszubildenden.
Zur Ausbildung gehören alle Aufgaben, die für den Beruf wichtig sind und die körperlichen Kräfte der Azubis nicht überfordern.

Bianka Jacobs
2025-05-20 10:49:17
Anzahl der Antworten: 2
Als Auszubildender hast du in jedem Betrieb Aufgaben, die nur für dich oder allgemein für Auszubildende bestimmt sind.
Das Ziel der Berufsausbildung ist es als Auszubildender sich in die Wirtschaft zu integrieren und gewinnbringend einzusetzen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen dir zuvor Werte, Pflichten und Lerninhalte vermittelt werden und diese erlernst du nun mal am besten durch Aufgaben, die auf einen Berufsanfänger zugeschnitten sind.
Laut der IHK sind sinnvolle Tätigkeiten und Aufgaben: die Erfahrungen im Ausbildungsberuf ermöglichend, die mit der Pflege von Waren, Werkzeugen und Geräten zusammenhängen oder für die Sauberkeit am Arbeitsplatz wichtig sind und deren Ziel das Bestehen der Abschlussprüfung ist.
Es ist völlig normal, dass Auszubildende untereinander, abwechselnd Aufgaben übernehmen müssen, die der Sauberkeit des Arbeitsplatzes dienen.
Die Aufgaben, die du erledigst, dienen dem Ausbildungszweck und müssen natürlich auch zu deinem Beruf passen.
Jeder Azubi hat hier einen festen Ansprechpartner bzw. Ausbilder, der dir Aufgaben und Projekte erklärt und zuweist.
Du kannst ihnen gegenüber auch “Wünsche” äußern, wenn du z.B. auch mal in anderen Abteilungen reinschnuppern möchtest oder Vorschläge für Verbesserungen der Aufgabenbereiche zeigen.

Leo Keßler
2025-05-20 09:16:27
Anzahl der Antworten: 3
Der Auszubildende ist insbesondere verpflichtet, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen. Er ist auch verpflichtet, den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbilder oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, soweit ihm diese als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind. Die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung ist zu beachten und Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden. Er hat einen vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen. Bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, der Berufsschule oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen ist der Ausbildungsbetrieb unter Angabe von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage hat der Auszubildende eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Unverzüglich den Ausbildenden nach Ende der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung über das Ergebnis zu informieren und die vorläufige Bescheinigung über das Prüfungsergebnis bzw. das Prüfungszeugnis vorzulegen.
Soweit der Auszubildende minderjährig ist, sich gem. §§ 32, §§33 Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich vor Beginn der Ausbildung untersuchen, vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres nachuntersuchen zu lassen und die Bescheinigung hierüber dem Ausbildungsbetrieb unverzüglich vorzulegen.
Am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er nach § 2 Nr. 5 des Ausbildungsvertrages freigestellt bzw. nicht beschäftigt wird, sein Berufsschulzeugnis den Ausbildenden zur Kenntnisnahme vorzulegen und ist damit einverstanden, dass sich Berufsschule und Ausbildender gegenseitig über seine Leistungen Auskunft erteilen.

Hans-Jochen Kessler
2025-05-20 09:10:06
Anzahl der Antworten: 3
Bei der Berufsausbildung können aber auch Personen mitwirken, die nicht zu dem offiziell benannten Personenkreis gehören. Zu den typischen Aufgaben gehören die Vermittlung der festgelegten Ausbildungsinhalte, die praxisbezogene Unterweisung, die Erteilung von Arbeitsaufträgen, die Anwendung von Arbeits- und Lernkontrollen, die Durchsicht der Ausbildungsnachweise, das Führen von regelmäßigen Gesprächen, für die Rückmeldungen zur Ausbildung und die Beurteilung und Förderung der Auszubildenden. Der Ausbildungsbeauftragte wiederum ist mit den zeitlich oder sachlich begrenzten Teilaufgaben betraut. Die Ausbildungsleitung ist zum Beispiel für den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung verantwortlich. Sie sichert die Ausbildung organisatorisch, plant und überwacht.

Anette Wilhelm
2025-05-20 08:41:53
Anzahl der Antworten: 8
Ein Azubi kann die Aufgabe erhalten, den Dachboden eines Ladens auszuräumen, Sachen wegzusortieren und unter einer Treppe aufzuräumen, um Platz für Mitbewohner zu schaffen.
Ein Azubi kann auch Aufgaben wie das Aufräumen von Leerstehenden Wohnungen und das Entrümpeln von Lagerräumen übernehmen.
Ein Azubi kann außerdem mit der Verwaltung von Lager- und Arbeitsplatzflächen betraut werden, einschließlich des Entsorgens von nicht benötigten Materialien und Gegenständen.
Ein Azubi kann außerdem mit der Organisation und dem Management von Arbeitsabläufen und Prozessen betraut werden, einschließlich der Koordination von Aufgaben und der Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten.
Ein Azubi kann auch mit der Durchführung von Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten betraut werden, einschließlich des Reinigens von Flächen und Gegenständen und der Durchführung von Wartungsarbeiten.
Ein Azubi kann außerdem mit der Unterstützung von Kunden und der Bearbeitung von Kundenanfragen betraut werden, einschließlich der Beantwortung von Fragen und der Lösung von Problemen.
Ein Azubi kann auch mit der Teilnahme an Meetings und Schulungen betraut werden, einschließlich der Teilnahme an Besprechungen und der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.
Ein Azubi kann außerdem mit der Führung von Dokumenten und Akten betraut werden, einschließlich der Erstellung und Pflege von Dokumenten und der Führung von Akten und Registern.
Ein Azubi kann auch mit der Unterstützung von Kollegen und Vorgesetzten betraut werden, einschließlich der Unterstützung bei der Erledigung von Aufgaben und der Übernahme von Verantwortung.
Ein Azubi kann außerdem mit der Durchführung von Forschungs- und Analysearbeiten betraut werden, einschließlich der Durchführung von Recherchen und der Analyse von Daten und Informationen.

Edelgard Riedl
2025-05-20 08:29:23
Anzahl der Antworten: 2
Sie könnten dem Azubi die Möglichkeit verschaffen anderen Kollegen oder Mitarbeitern über die Schulter zu schauen. Auch wenn noch nicht genug Wissen vorhanden ist, lernen Ihre Azubis immerhin, was sie in Zukunft erwartet. Vergeben Sie Ihren Azubis Projekte, mit denen sie sich in den Leerphasen beschäftigen können. Sie können aber auch Ihre Auszubildenden dazu bewegen, an Schüler- und Jugendwettbewerben wie z.B. „Jugend forscht“ teilzunehmen. Für Azubis gibt es immer was zu tun. Beispielsweise könnten Ihre Azubis ihre freie Zeit auch sinnvoll nutzen, indem sie an ihren Berichtsheften bzw. Ausbildungsnachweisen arbeiten und gegebenenfalls Arbeitsabläufe näher beschreiben. Weiterhin könnte man Übungsaufgaben zur Verfügung stellen, damit die Auszubildenden besser vor Prüfungen vorbereitet werden.
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