Wie reklamiere ich richtig?

Hans-Günter Karl
2025-05-30 20:08:50
Anzahl der Antworten: 3
Wenn Ihnen Fehler erst nach dem Kauf auffallen, können Sie die Ware reklamieren.
Für die Behebung von Mängeln ist der Verkäufer verantwortlich, nicht der Hersteller.
Immer wieder kommt es vor, dass Händler Kund:innen bei Mängeln direkt an die Hersteller verweisen, obwohl sie in vielen Fällen für die Behebung der Fehler zuständig sind.
Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an Kund:innen für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen.
Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten 12 Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand.
Erst danach müssen Sie als Käufer:in nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler von Anfang an vorhanden war.

Dora Schmitt
2025-05-30 19:08:20
Anzahl der Antworten: 3
Reklamieren kann jeder, der einen mangelhaften Gegenstand käuflich erworben hat.
Hierfür müssen Sie den Verkäufer kontaktieren, ihn darauf hinweisen und ihn gleichzeitig dazu auffordern, den Gegenstand zu reparieren oder durch einen neuen zu ersetzen.
Außerdem müssen Sie dafür eine angemessene Frist setzen.
Tun Sie dies nicht, wird die gesetzliche Frist in Gang gesetzt.
Je nach Gegenstand rechnet man mit mindestens zwei Wochen.
Ist der Mangel in Ihren Augen nicht sehr groß und beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit zum Beispiel wenig oder gar nicht, können Sie den Kaufpreis mindern und erhalten damit einen Teil des Kaufpreises zurück.
Wenn durch den mangelhaften Gegenstand Schäden an Ihren vorhandenen Sachen entstanden sind oder Sie sonstige Kosten hatten, können Sie diese im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend machen.

Ursula Holz
2025-05-30 19:02:01
Anzahl der Antworten: 1
Es erklärt den Unterschied zwischen Kulanz und Garantie, informiert über Rechte und Pflichten bei Kaufverträgen und zeigt, wie man fehlerhafte Produkte richtig reklamiert.
Das Schülerheft bietet Sachinformationen, Materialien und Arbeitsaufträge, so dass sich die Jugendlichen das Basiswissen erarbeiten können.
Für Lehrer:innen gibt es ein separates Heft mit didaktischen Hinweisen, Zusatzinfos und Lösungen.
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Eveline Voss
2025-05-30 16:32:36
Anzahl der Antworten: 2
Wenn eine Ware von Anfang an kaputt ist, fällt ein Mangel unter die gesetzliche Gewährleistung. Auch an sich intakte Ware gilt als mangelhaft, wenn sie nicht für den Zweck taugt, für den ein Kunde sie gekauft hat. Wurde etwa jemandem im Baumarkt Kleber versprochen, der Styropor klebt, darf er anschließend reklamieren, wenn der Klebstoff nur Holz klebt. Als Mangel gilt auch, wenn ein Kunde zu wenig oder falsche Ware bekommen hat. Händler darf nach Reklamation zunächst nachbessern. Wenn der Verkäufer eine Reklamation verweigert. Kunden im Vorteil in den ersten zwölf Monaten. Reklamieren auch ohne Originalverpackung möglich.
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