Welche Teile braucht man für die Meisterprüfung?

Lutz Wolter
2025-06-19 08:33:07
Anzahl der Antworten: 1
Die Meisterprüfung im Handwerk umfasst vier Prüfungsteile.
Die vier Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge durchlaufen werden.
Die Prüfungsteile I und II sind auf das jeweilige Handwerk bezogen, die Teile III und IV haben für alle Berufe den gleichen Inhalt:
Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten
Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die Prüfungsgebühren für die Teile I bis IV sind für alle Handwerke gleich:
Teil I: 360,00 Euro
Teil II: 330,00 Euro
Teil III: 180,00 Euro
Teil IV: 180,00 Euro
Zusätzlich kann für die Abnahme der fachpraktischen Prüfung eine Sondergebühr erhoben werden.
Sollte bei der Abnahme der Meisterprüfung Materialaufwand entstehen, werden Ihnen diese Kosten separat im Einladungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
Sondergebühr und Materialbeschaffungskosten sind von Handwerk zu Handwerk unterschiedlich hoch.

Tino Kirsch
2025-06-07 17:58:39
Anzahl der Antworten: 3
Teil I, II, III und IV.
Für die Ablegung der gesamten Meisterprüfung gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Bestandene Prüfungsteile gelten unbefristet und verfallen nicht.
Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können jeweils 4x abgelegt werden.
Die Prüfungen für Teil I und II setzen sich ebenfalls aus mehreren Prüfungen zusammen.
Diese werden zum Teil bereits während des Lehrgangs abgeprüft.
Die restlichen Prüfungen werden nach dem letzten Unterrichtstag durchgeführt.
Der Prüfungsabschluss kann so mehrere Monate nach Lehrgangsende stattfinden.

Leni Baumgartner
2025-06-02 13:37:51
Anzahl der Antworten: 4
Für den Fall, dass der von Ihnen angestrebte Meisterberuf von Ihrem Ausbildungsberuf abweicht, legen Sie bitte Nachweise zum Antrag hinzu, aus welchen hervorgeht, dass Sie im gewünschten Meisterberuf bereits tätig sind.
Wenn Sie einen Nachteilsausgleich aufgrund von Behinderungen i.S.d. SGB IX beantragen möchten, stellen Sie diesen Antrag bitte zusammen mit dem Antrag auf Zulassung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie von Teilen der Meisterprüfung befreit werden, z. B. werden Sie bei einer erfolgreich abgelegten Ausbildereignungsprüfung von Teil IV der Meisterprüfung befreit.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung vollständig aus, fügen eine Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses und eine Kopie Ihres Personalausweises/Passes oder Ihrer Geburts- bzw. Heiratsurkunde bei und übersenden das Formular mitsamt Unterlagen unterschrieben an die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer Hannover.

Danny Moritz
2025-05-23 18:16:49
Anzahl der Antworten: 4
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen:
Teil I: Praktische Prüfung
Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die Teile III und IV sind für alle Handwerksberufe identisch.
Es wird jedoch empfohlen, Teil III und IV vor den anderen Teilen anzustreben.
Prüfungsteilnehmer, die bereits die Prüfung zum Fachkaufmann/Fachkauffrau erfolgreich abgelegt haben, wird vom Teil III befreit.
Wer die Ausbildereignungsprüfung nachweist, wird vom Teil IV der Meisterprüfung befreit.
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