Wo stehen die Ausbildungsinhalte?

Karoline Bernhardt
2025-05-19 13:35:25
Anzahl der Antworten: 4
Die Ausbildungsordnung regelt neben Berufsbezeichnung und Ausbildungsdauer die konkreten Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen. Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende fünf Punkte beinhalten: die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird, die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind, eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Prüfungsanforderungen. Darüber hinaus gibt es "Kann"-Punkte. Der Ausbildungsrahmenplan enthält als Anhang der Ausbildungsordnung eine grobe zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte und dient dem Ausbilder und dem Auszubildenden als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan.
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