Kann man im 1. Ausbildungsjahr sitzen bleiben?

Konstantinos Geißler
2025-05-19 09:25:21
Anzahl der Antworten: 1
Klar bekommt man Zeugnisse und ja, man kann auch sitzen bleiben. Bei uns in der Firna haben tatsächlich schon Azubis ein Ausbildungsjahr wiederholen müssen. Du wirst aber schriftlich darauf hin gewiesen, musst die Kenntnisnahme unterschreiben und auch der Ausbildungsbetrieb bekommt rechtzeitig Bescheid. Es ist höchst selten, dass man wirklich ein Lehrjahr dranhängt. Es ist auch kein direktes "Sitzenbleiben". Der Betrieb wird benachrichtigt, dass der Auszubildenden die Schule nicht schafft und dann wird entschieden wie es weiter geht. Die meisten Ausbilder nehmen ein schlechtes Zeugnis zur Kenntnis und lassen nicht wiederholen.
Ausschlaggebend ist die Abschlussprüfung und nicht die Zeugnisse dazwischen. Man kann an der Berufsschule auch nicht durchfallen. Entscheidend für das Bestehen der Ausbildung ist nur die IHK-Prüfung bzw. HWK-Prüfung. Sitzen bleiben kann man in der Berufsschule nicht. Man kann ein Ausbildungsjahr wiederholen, dann wiederholt man auch das Schuljahr an der Berufsschule. Die Entscheidung darüber trifft aber nicht die Berufsschule. Wir hatten aber auch schon eine Azubine, die ein sehr bescheidenes Halbjahr mit gesundheitlichen u. privaten Problemen hatte. Bei ihr waren wir aber sicher, dass sie die Ausbildung gut schafft ohne zu wiederholen und haben das so mit der Berufsschule geklärt.

Achim Haas
2025-05-19 08:35:28
Anzahl der Antworten: 5
Die Möglichkeit einer nachrangigen Verlängerung durch „Sitzenbleiben“ in der Schule ist also ausgeschlossen. Eine „Zurücksetzung“, auch durch die Schule, ist kein ausreichendes Argument für die Verlängerung der Ausbildungszeit. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. „Ausnahmefall“ bedeutet, dass der Antragssteller glaubhaft machen muss, dass Mängel in der Ausbildung, Defizite in den schulischen Leistungen oder längere Ausfallzeiten vorhanden sind. Ein schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung samt Belegen ist erforderlich und führt zur Einzelfallprüfung des Anliegens. Sitzenbleiben gibt es nicht. Die Ausbildungszeit der Ausbildungsberufe ist in den jeweiligen Ausbildungsverordnungen geregelt. Diese beträgt im Regelfall 3 Jahre, in Elektro-, Metall- oder Fahrzeugberufen 3 ½ Jahre, in einigen wenigen, meist gestuften Berufen, auch 2 Jahre.

Carolin Ulrich
2025-05-19 08:08:02
Anzahl der Antworten: 2
Nein, man kann während der Ausbildung nicht sitzen bleiben. Man kann aber ein Jahr freiwillig wiederholen. Das geht aus § 8 BBiG hervor.
Also uns wurde in der Berufsschule gesagt, dass man sitzen bleiben kann.
Nein aber bei so schlechten Noten gibt es Ärger mit dem Chef, der dich dann zur Nachhilfe schicken kann, im günstigen Falle, oder er kündigt dich mit der Begründung, das Ausbildungsziel kann so nicht erreicht werden.
Allerdings sind dieser Möglichkeit auf Verlängerung der Ausbildungszeit enge Grenzen gesetzt.
Sollte bei der Prüfung des Antrages herauskommen, dass die Lerndefizite in der verbleibenden Lehrzeit aufgeholt werden können, wird die Verlängerung normalerweise abgelehnt.
Übrigens sind schlechte Noten in der Berufsschule kein Kündigungsgrund.

Kirstin Mann
2025-05-19 07:24:20
Anzahl der Antworten: 4
Jein. Es ist so, dass du eventuell von Prüfungen ausgeschlossen werden kannst. Dann müsstest du ein halbes Jahr warten, um sie ablegen zu dürfen. So gesehen kann man das als Sitzenbleiben bezeichnen. Die können dich auch raus werfen, aber wegen schlechter Noten eig. nicht, nur wenn du zu oft unentschuldig krank warst. Wenn du entschuldigt oft krank warst, kannst du jedoch ein Jahr wiederholen, das ist möglich. Ja, das kann die Schule bestimmen und muss darüber mit dem Lehrstellenleiter sprechen und dann wird dies von beiden Seiten so entschieden. Ein Wiederholungsjahr ist aber möglich.
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