Was sind die 5 Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung?

Jörg Gärtner
2025-05-19 09:46:38
Anzahl der Antworten: 4
Die Ausbildungsordnung enthält mindestens die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind, eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Prüfungsanforderungen.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind, bezeichnet man als Ausbildungsberufsbild.
Eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wird als Ausbildungsrahmenplan bezeichnet.
Die Ausbildungsordnung enthält mindestens die Bezeichnung des Ausbildungsberufes.
Die Ausbildungsordnung enthält mindestens die Ausbildungsdauer.

Bernadette Klose
2025-05-19 08:42:48
Anzahl der Antworten: 1
Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende fünf Punkte beinhalten:
die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,
die Ausbildungsdauer,
die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind,
eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
die Prüfungsanforderungen.
Die Ausbildungsdauer soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen.
In Bezug auf die neue/modernisierte Ausbildungsordnung wird von den Sachverständigen der Länder im Rahmen der Kultusministerkonferenz ein Rahmenlehrplan für den neuen/geänderten Ausbildungsberuf erarbeitet.
Der Ausbildungsrahmenplan enthält als Anhang der Ausbildungsordnung eine grobe zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte und dient dem Ausbilder und dem Auszubildenden als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan.
Der Ausbildungsrahmenplan gibt eine grobe zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte vor.
Die Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.
Die Ausbildungsordnungen werden als Rechtsverordnungen des Bundes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Ausbildungsordnung legt die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildungen für anerkannte Ausbildungsberufe fest.
Die Ausbildungsordnung regelt neben Berufsbezeichnung und Ausbildungsdauer die konkreten Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen.
Die Ausbildungsordnung ist die Grundlage für die Berufsausbildung.
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf muss eine Ausbildungsordnung erstellt werden, die die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsanforderungen festlegt.

Jasmin Arndt
2025-05-19 04:45:26
Anzahl der Antworten: 3
Die Ausbildungsordnung hat festzulegen
1.die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,
2.die Ausbildungsdauer,
3.die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
4.eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung
5.die Prüfungsanforderungen.
Bei der Festlegung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist insbesondere die technologische und digitale Entwicklung zu beachten.
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