Wo stehen die Inhalte der Ausbildung?

Margitta Hiller
2025-05-19 13:24:19
Anzahl der Antworten: 3
Die Ausbildungsordnung regelt neben Berufsbezeichnung und Ausbildungsdauer die konkreten Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen.
Nach § 5 BBiG und § 26 HwO muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende fünf Punkte beinhalten: die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird, die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind, eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Prüfungsanforderungen.
Der Ausbildungsrahmenplan enthält als Anhang der Ausbildungsordnung eine grobe zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte und dient dem Ausbilder und dem Auszubildenden als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan.
Die Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.
Wenn die Inhalte eines Ausbildungsberufs modernisiert werden oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Organisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung aus oder vom Landesinstitut.
Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind.
Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden.

Hardy Martin
2025-05-19 10:30:09
Anzahl der Antworten: 1
Die Empfehlungen des BiBB enthalten auch Hinweise darauf, dass ein betrieblicher Ausbildungsplan pädagogisch sinnvoll aufgebaut sein und den tatsächlichen Ausbildungsverlauf sachlich und zeitlich ausweisen soll. Welche Ausbildungsinhalte sollen vermittelt werden? Stimmen sie mit den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans überein? Werden Zusatzqualifikationen benötigt? Wenn ja: Welche sind es? In welcher Form und wann werden diese vermittelt? Der Ausbildungsrahmenplan beschreibt die Lernzielebenen und die Mindestanforderungen, die den Auszubildenden zu vermitteln sind. Es steht ferner jedem Ausbildungsbetrieb frei, noch weitere Lerninhalte zu vermitteln. Vom Ausbildungsrahmenplan kann in Einzelfällen abgewichen werden, wenn zum Beispiel Auszubildende eine berufliche Grundbildung mitbringen, die der Betrieb mit der Ausbildungszeit verrechnen kann. Abweichungen sind auch dann möglich, wenn weitere vertiefende und/oder zusätzliche Inhalte, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, vermittelt werden.

Melanie Wulf
2025-05-19 07:27:32
Anzahl der Antworten: 1
Die Ausbildung am Lernort Betrieb regelt der Bund durch eine Ausbildungsordnung.
Für den Lernort Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz den Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht, der mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes nach dem "Gemeinsamen Ergebnisprotokoll..." von 1972 abgestimmt ist.
Beide Ordnungsmittel bilden die gemeinsame Grundlage für die Ausbildung im dualen System.
Rahmenlehrpläne bauen grundsätzlich auf dem Niveau des Ersten Schulabschlusses auf.
Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz sind nach Lernfeldern strukturiert und werden von Lehrerinnen und Lehrern auf der Grundlage der Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe entwickelt.
Aktuelle Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule zu anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) werden im Download-Bereich "Rahmenlehrpläne" bereit gestellt.
Aktuelle Verordnungen zu anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) werden auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung bereit gestellt.
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