Wie kann ich einen Ausbildungsvertrag kündigen?

Valentina Heß
2025-05-29 20:26:17
Anzahl der Antworten: 1
In der Probezeit gelten besondere Kündigungsbedingungen: Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist sowohl von dir, als auch von deinem Ausbildungsbetrieb gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen nicht genannt werden.
Nach der Probezeit gibt es 3 verschiedene Arten die Ausbildung abzubrechen: die fristlose Kündigung, die ordentliche Kündigung und den Aufhebungsvertrag.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Du als Azubi hast die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn du die angefangene Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst.
Ein Aufhebungsvertrag ist für dich dann sinnvoll, wenn du deine derzeitige Lehrstelle wechseln, d.h. deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.
Eine Kündigung solltest du dir immer gut überlegen.
In jedem Falle solltest du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine neue Lehrstelle gefunden haben.
Bist du dir unsicher, was in deinem Fall die richtige Lösung ist und wie du dich am besten verhalten solltest, wende dich am besten an eine geeignete Stelle.
Vielleicht gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat oder eine Auszubildendenvertretung (JAV).
Daneben findest du sicher auch Rat bei deiner zuständigen Kammer, der Ausbildungsberatung der Agentur für Arbeit oder deinen Lehrern.

Christa Hansen
2025-05-29 17:49:07
Anzahl der Antworten: 1
Ein Berufsausbildungsvertrag kann bereits vor Beginn ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit unter erleichterten Bedingungen von beiden Seiten gekündigt werden, es kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gelöst werden. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung aller Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zuzumuten ist. Der Auszubildende hat noch eine weitere Kündigungsmöglichkeit: Will der Auszubildende seine Berufsausbildung grundsätzlich aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen, kann er das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Kündigungsgrund muss genannt werden. Ein Ausbildungsverhältnis kann jederzeit, das heißt auch in den Fällen, in denen eine Kündigung unzulässig wäre, zwischen Auszubildenden und Betrieb einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.
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