Wann darf der Arbeitgeber einen Azubi kündigen?

Susann Harms
2025-06-11 10:35:04
Anzahl der Antworten
: 4
Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses kann sowohl durch den Ausbildungsbetrieb als auch durch den Azubi erfolgen.
Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis nur noch beenden, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.
Dazu zählen u. a. Diebstahl Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule Regelmäßiges Zuspätkommen im Ausbildungsbetrieb Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen im Ausbildungsbetrieb Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise.
In den meisten Fällen muss der fristlosen Kündigung eines Azubis mindestens eine schriftliche Abmahnung aus dem gleichen Kündigungsgrund vorausgegangen sein.
Außerdem muss die Kündigung unmittelbar erfolgen, das heißt der Kündigungsgrund darf dem Ausbildungsbetrieb nicht länger als zwei Wochen bekannt gewesen sein.

Emanuel Wimmer
2025-05-29 12:03:10
Anzahl der Antworten
: 2
Zwar kann während der Probezeit ein Ausbildungsvertrag beidseitig jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Es muss ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegen. Nach der Probezeit wird eine Kündigung für den Arbeitgeber deutlich schwieriger. Denn für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses braucht der Arbeitgeber zwingend einen wichtigen Grund. Er kann gesetzlich nur fristlos kündigen. Einem Auszubildenden daher kann gekündigt werden, wenn seine Pflichtverletzung ganz erheblich ist und somit ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt. Wichtige Gründe einer fristlosen Kündigung können z.B. sein: Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit, Gewalt gegen Kollegen, Diebstahl auf der Arbeit.
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