Wie funktioniert ein Betriebswechsel in der Ausbildung?

Axel Bertram
2025-06-26 01:16:27
Anzahl der Antworten: 2
Laut Gesetz darf man doch aber nicht ordentlich kündigen, wenn man den Betrieb wechselt sondern nur, wenn man das Berufsbild aufgeben will oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Ich habe mit dem IT Abteilungsleiter (meinem Chef) über meine jetzige Situation geredet. Er hat gesagt, dass er mit der Personalabteilung reden wird. Ich habe eine E-Mail bekommen in der drin stand, dass ich eine Kündigung ohne Grund abgeben soll und das ein Aufhebungsvertrag nicht nötig sei. Sie wissen, dass ich den Betrieb wechseln will und auch schon einen neuen habe. Könnten sie mich da rechtlich belangen?

Eckehard Reimann
2025-06-13 23:18:25
Anzahl der Antworten: 8
Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ausbildungsvertrag vorzeitig beendet und die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden. Wenn Auszubildende die Ausbildung aufgeben möchten, kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes gekündigt werden. Oft ist eine Beendigung im beiderseitigen Einvernehmen einer Kündigung vorzuziehen: Betrieb und Auszubildende schließen gemeinsam einen Aufhebungsvertrag. Die Ausbildung kann dann in einem anderen Betrieb auch im gleichen Ausbildungsberuf fortgesetzt werden. Mit dem neuen Ausbildungsbetrieb ist ein neuer Ausbildungsvertrag abzuschließen. Ob die bereits zurückgelegte Ausbildungszeit angerechnet werden kann, ist individuell zu prüfen. In jedem Fall muss eine neue Probezeit vereinbart werden.

Dierk Wendt
2025-06-11 01:00:54
Anzahl der Antworten: 7
Du bist unglücklich in Deinem Betrieb und möchtest gern das Unternehmen wechseln? Das geht auch während der Ausbildung.
Du merkst schnell, dass Dein Ausbildungsbetrieb nicht der richtige für Dich ist?
Kein Problem, während der Probezeit kannst Du mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Diese solltest Du schriftlich bei Deinem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung abgeben.
Wenn Du allerdings erst nach Ablauf der Probezeit Deine Optiker-Ausbildung aufgeben und in einem anderen Betrieb fortführen möchtest, solltest Du beachten, dass zwischen Dir und Deinem Ausbildungsbetrieb ein Aufhebungsvertrag erstellt werden muss.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
Bevor Du kündigst, ist es ratsam Dir einen neuen Job zu suchen.
Hast Du einen neuen Vertrag in der Tasche, nimmt das den Druck, der auf Dir lastet.
Wird die Ausbildungszeit in Deinem alten Betrieb von Deiner neuen Ausbildungsstelle anerkannt?
Eine Frage, die Du unbedingt im Vorfeld klären solltest.
Sei ehrlich.
Sprich auf jeden Fall offen über Deinen Wunsch den Ausbildungsbetrieb während der Ausbildung zu wechseln.
Erwähne Deine Gründe, so kann Dein Gegenüber besser nachvollziehen wie es Dir geht.
Rede niemals schlecht über Deinen alten Ausbildungsbetrieb.
Vielleicht kennen sich Mitarbeiter oder die Chefs untereinander.
Es könnte ein schlechtes Licht auf Dich werfen.
Verhalte Dich immer korrekt und anständig.

Eugen Busse
2025-05-29 16:32:26
Anzahl der Antworten: 3
Einen neuen Betrieb zu haben heißt nicht automatisch, dass es einem dann in der Ausbildung auch wieder besser geht. Sobald ein neuer Betrieb gefunden und du eine mündliche Zusage erhalten hast, musst du deinen jetzigen Ausbildungsbetrieb um Aufhebung deines Ausbildungsvertrages bitten. Einen Aufhebungsvertrag findet man auf unterschiedlichen Portalen auch im Internet. Mit dem neuen Ausbildungsbetrieb wird ein neuer Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der auch wieder eine neue Probezeit enthält. Auf die Anrechnung deiner bereits absolvierten Ausbildungszeit hast du jedoch keinen Rechtsanspruch. In der Regel wird das von neuen Unternehmen aber anerkannt. Der jetzige Ausbildungsbetrieb muss dich in der Berufsschule ab- und der neue Betrieb dich dort auch wieder anmelden. Damit die Handelskammer deinen neuen Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis eintragen kann, brauchen wir eine Kopie des Aufhebungsvertrages und natürlich auch den neuen Ausbildungsvertrag.
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