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Welche Kündigungsfrist habe ich als Azubi?

Iris Adler
Iris Adler
2025-05-29 15:06:16
Anzahl der Antworten: 4
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.
Emilia Weise
Emilia Weise
2025-05-29 14:22:12
Anzahl der Antworten: 5
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von der oder dem Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen der kündigungsberechtigten Person länger als 14 Tage bekannt sind.
Malte Fischer
Malte Fischer
2025-05-29 14:18:56
Anzahl der Antworten: 5
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Die Dauer der Probezeit wird im Berufsausbildungsvertrag vereinbart. Die Probezeit ist eine Bedenkzeit zum einen für den Auszubildenden, ob er die richtige Entscheidung bei seiner Berufswahl getroffen hat, und zum anderen für den Ausbildungsbetrieb, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist. Wird die Ausbildung während der höchstzulässigen Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, etwa aufgrund einer Erkrankung, so kann die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert werden. Ist der Auszubildende also beispielsweise zwei von vier Monaten krank, wird die Probezeit um die beiden Krankheitsmonate verlängert. Die Blockbeschulung gilt nicht als Unterbrechung. Nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit unter erleichterten Bedingungen von beiden Seiten gekündigt werden: Es kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Kündigungsgrund ist nicht zu benennen. Kündigt der minderjährige Auszubildende, so benötigt er die vorherige Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Kündigt der Betrieb einem minderjährigen Auszubildenden, so muss die Kündigungserklärung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter abgegeben werden. Die Kündigung während der Probezeit führt nicht zu Schadensersatzansprüchen. Die Kündigung während der Probezeit darf aber nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, etwa gegen den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gelöst werden. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung aller Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zuzumuten ist. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen. Der Auszubildende hat noch eine weitere Kündigungsmöglichkeit: Will der Auszubildende seine Berufsausbildung grundsätzlich aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen, kann er das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Kündigungsgrund muss genannt werden.
Isabella Schröter
Isabella Schröter
2025-05-29 11:59:27
Anzahl der Antworten: 5
In der Probezeit gelten besondere Kündigungsbedingungen: Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist sowohl von dir, als auch von deinem Ausbildungsbetrieb gekündigt werden. Du als Azubi hast die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn du die angefangene Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen nicht genannt werden. Nach der Probezeit gibt es 3 verschiedene Arten die Ausbildung abzubrechen: die fristlose Kündigung, die ordentliche Kündigung und den Aufhebungsvertrag.