Was ist ein sofortiger Kündigungsgrund in der Ausbildung?

Heinz-Günter Schott
2025-06-08 15:33:53
Anzahl der Antworten
: 4
Ein wichtiger Grund ist dann anzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann. Als wichtige Gründe, die den Ausbildenden u. U. zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen, kommen insbesondere schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die dem Auszubildenden während der Berufsausbildung obliegenden gesetzlichen Pflichten in Betracht. Eine außerordentliche Kündigung kann außerdem bei Vorliegen folgender Umstände gerechtfertigt sein: schwerwiegende Vermögensdelikte gegenüber dem Ausbildenden oder Arbeitskollegen, schwere Beleidigungen und Verleumdungen des Ausbildenden oder der Ausbilder, ernsthafte und wiederholte Störungen des Betriebsfriedens oder der betrieblichen Ordnung, nach Ablauf der Probezeit eingetretene Ungeeignetheit des Auszubildenden. Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 17.3.2022 entschieden, dass eine fristlose Kündigung des Auszubildenden gerechtfertigt sein kann, wenn sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben lässt, um einer Prüfung fernzubleiben, da der Auszubildende hierdurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begeht. Das LAG Hamm hat am 10.10.2012 entschieden, dass der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wirksam sein kann, wenn der Auszubildende auf seiner Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als "Menschenschinder" und "Ausbeuter" und seine zu verrichtende Tätigkeit als "dämliche Scheiße" bezeichnet.

Krystyna Hennig
2025-05-29 14:10:33
Anzahl der Antworten
: 3
Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung besteht, wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist und eine Fortsetzung der Ausbildung für das Unternehmen unzumutbar ist. Wichtige Gründe können sein: Störung des Betriebsfriedens, Untragbares Verhalten, Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Verlassen des Arbeitsplatzes, Wiederholtes Fehlen im Berufsschulunterricht, Wiederholte Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Beleidigungen oder körperliche Übergriffe. Auch Auszubildende haben das Recht fristlos zu kündigen – wenn beispielsweise folgende Gründe vorliegen: Ausbleibende Zahlung der Ausbildungsvergütung, Vergabe von ausbildungsfremden Tätigkeiten, Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, Sexuelle Belästigung, Mangelhafte Vermittlung der Ausbildungsinhalte.
Je näher die Abschlussprüfung, desto "wichtiger" muss der Grund für eine fristlose Kündigung sein. Die fristlose Kündigung erfolgt immer schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes. In der Regel sollte die Kündigung durch eine Abmahnung angekündigt werden.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund dürfen die Kündigungsgründe nicht länger als zwei Wochen bekannt sein.
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