Was ist der Mindestlohn für Friseure?

Harry Scharf
2025-06-30 03:27:34
Anzahl der Antworten: 2
Der Mindestlohn für Friseure soll auf bis zu 15 Euro pro Stunde erhöht werden. Dies solle zu einer stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Nachfrage innerhalb Deutschlands führen. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro bedeutet für viele Friseurunternehmerinnen und -unternehmer eine Kostenlawine, die nicht mehr zu bewältigen ist. Neben der direkten Lohnerhöhung stiegen ebenfalls Sozialabgaben und sonstige Personalkosten. Eine Erhöhung auf 15 Euro wäre ein 17-prozentiger Lohnsprung.

Gerd Falk
2025-06-25 06:34:26
Anzahl der Antworten: 4
Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn.
Der Stundenlohn steigt zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro.
Der so genannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 beträgt dieser 15,10 Euro.
In der obersten Entgeltgruppe steigt der Stundenlohn auf 20,00 Euro und ab September 2024 auf 20,80 Euro.
Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024
Tarifentgeltemit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro
mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro
mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro
technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro
technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende): 20,80 Euro
Auszubildende im ersten Lehrjahr: 680 Euro
Auszubildende im zweiten Lehrjahr: 775 Euro
Auszubildende im dritten Lehrjahr: 850 Euro

Anatoli Burkhardt
2025-06-17 01:10:09
Anzahl der Antworten: 4
Seitdem erhalten erfahrene Friseurinnen einen Stundenlohn von mindestens 14,50 Euro.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Allgemeinverbindlichkeit, wie zum Beispiel die Lohngruppe 1, die Meisterinnen in verantwortlicher Stellung betrifft, insbesondere Filial- oder Abteilungsleiterinnen mit mehr als 10 Beschäftigten.
Für alle anderen Lohngruppen gilt jedoch die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags.
Eine Übersicht über die verschiedenen Lohngruppen im Tarifvertrag gibt Aufschluss darüber, wer welchen Tariflohn erhält.
Von Meisterinnen in verantwortlicher Stellung bis hin zu ungelernten Arbeitnehmerinnen mit unterschiedlicher Berufserfahrung werden klare Richtlinien festgelegt, um eine gerechte Bezahlung sicherzustellen.
Lohngruppe 1: Meisterinnen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin über 10 Beschäftigte.
Lohngruppe 2: Meisterinnen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin bis 10 Beschäftigte.
Lohngruppe 3 Meisterinnen, die selbstständig arbeiten, verantwortlich Aufgaben wahrnehmen, die verlangten Friseurleistungen beherrschen und fachliche Beratungen durchführen, fähig sind, vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten und sie bei der Anleitung von Auszubildenden zu unterstützen.
Lohngruppe 4: Friseurinnen, die selbstständig arbeiten, die verlangten Friseurleistungen beherrschen und fachliche Beratungen durchführen, fähig sind, vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten und sie bei der Anleitung von Auszubildenden zu unterstützen.
Lohngruppe 5: Friseurinnen, die selbstständig arbeiten und die verlangten Friseurleistungen beherrschen.
Lohngruppe 6: Friseurinnen, die vorwiegend selbstständig arbeiten; 1. Arbeitnehmerinnen mit dreijähriger Ausbildungszeit ohne bestandene Gesellenprüfung, und zwar nach zweijähriger Berufstätigkeit.
Lohngruppe 7: 1. Arbeitnehmerinnen mit dreijähriger Ausbildungszeit ohne bestandene Gesellenprüfung; 2. Ungelernte Arbeitnehmerinnen nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit.
Lohngruppe 8: Ungelernte Arbeitnehmerinnen mit weniger als einem Jahr Berufstätigkeit.

Gerti Martin
2025-06-08 00:34:17
Anzahl der Antworten: 1
Mindestlohn für Beschäftigte im Friseurhandwerk.
Qualifikation und Berufserfahrung seit 1. September 2023 ab 1. September 2024 mit abgeschlossener Berufsausbildung 12,80 € 13,30 €.
Nach 12 Monaten Berufserfahrung 13,30 € 13,85 €.
Mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung 14,50 € 15,10 €.
Technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende) 17,50 € 18,20 €.
Technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende) 20,00 € 20,80 €.
Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.

Gesa Bach
2025-06-01 07:13:16
Anzahl der Antworten: 3
Der Mindestlohn für Friseure beträgt seit 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde und erhöht sich ab 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Besonders wichtig ist, dass auch für Festgehälter, Akkord- oder Stücklöhne der Stundenlohn rechnerisch mindestens 12,82 Euro betragen muss. Kein Salon darf darunter vergüten – dies gilt selbstverständlich auch für Saisonkräfte und grenzüberschreitend eingesetzte Mitarbeitende. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel für Auszubildende, deren Mindestausbildungsvergütung zum 1. Januar 2025 auf 682 Euro im ersten Lehrjahr erhöht wird.

Andrzej Bayer
2025-05-21 16:14:44
Anzahl der Antworten: 5
Alle angestellten Friseure mit Gesellenprüfung und beispielsweise vier Jahren Berufserfahrung erhalten mindestens 16 Euro Lohn pro Stunde. Nach der Ausbildung und mit einer bestandenen Gesellenprüfung erhalten Friseure mindestens 13 Euro. Die höchste Entgeltstufe 4 sieht für angestellte Meister mit mindestens zwei Jahren Meistererfahrung einen Stundenlohn von 17,50 Euro vor.

Bernadette Lauer
2025-05-21 11:36:24
Anzahl der Antworten: 3
Wenn du nach dem Mindestlohn für Friseure bezahlt wirst, bekommst du als Berufseinsteiger in NRW 13,20 Euro pro Stunde. Das sind rund 2.260 Euro brutto im Monat. Wenn du deinen Friseurmeister machst, dann steigt dein Gehalt in NRW auf 15,86 Euro pro Stunde, also 2.700 Euro brutto im Monat. Gilt der Friseur-Mindestlohn nicht für dein Bundesland bzw. deinen Betrieb, bekommst du den gesetzlichen Mindestlohn von 12,40 Euro pro Stunde – das macht dann circa 2.100 Euro im Monat. Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn. Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen. Für alle anderen Bundesländer gilt: Wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, dann gibt es keinen Tarifvertrag, sondern eigene Verträge. Den allgemeinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn bekommst du aber mindestens.
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