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Kann ich entscheiden, was mit meinen Überstunden passiert?

Brunhilde Schulz
Brunhilde Schulz
2025-05-31 15:09:56
Anzahl der Antworten: 3
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich entscheiden, wann und wie Überstunden abgebaut werden. Allerdings können gewisse Regelungen auch im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben sein. Wer entscheidet über den Abbau von Überstunden, steht entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag. Sind hier keine klaren Regeln zum Abbau von Überstunden festgeschrieben, macht der Arbeitgeber Gebrauch von seinem Weisungsrecht. Er entscheidet also, wie und wann die Stunden ausgeglichen werden müssen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber, solange es nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag steht, Weisungsrecht. Er darf also bestimmen, wann Überstunden abgebaut werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass er sich durchaus an die Wünsche des Arbeitnehmers halten sollte. Dennoch kann er den Abbau von Überstunden verweigern. Es muss aber innerhalb von 24 Wochen oder 6 Kalendermonaten passieren.