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Kann mein Arbeitgeber über meine Überstunden verfügen?

Margaretha Heinrich
Margaretha Heinrich
2025-06-09 17:21:54
Anzahl der Antworten: 3
Arbeitgeber können Überstunden nicht einfach so anordnen, dafür reicht das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aus. Ohne ausdrückliche Regelung sind Beschäftigte also grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. In der Regel muss eine gemeinsame Vereinbarung getroffen werden, in der sich Arbeitgeber und Beschäftigte auf die Leistung von Überstunden einigen. Im Einzelfall ist das auch über eine mündliche Übereinkunft möglich. Transparenter ist es hingegen, die Überstundenregelung direkt im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Damit eine solche Klausel den Arbeitgeber zur Anordnung von Überstunden berechtigt, muss die maximale Anzahl von Überstunden festgelegt sein. Nur so wissen Beschäftigte, welche Verpflichtungen auf sie zukommen können. Es gibt Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber seine Mitarbeitenden einseitig dazu verpflichten kann, Überstunden zu leisten - auch ohne vertragliche Regelung. Dies gilt bei Not- und Katastrophenfällen, die allerdings sehr selten sind. Dazu gehören existenzgefährdende Ereignisse, die der Arbeitgeber nicht vorhersehen kann. Dann kann es sich aus der Treuepflicht der Beschäftigten ergeben, dass diese einseitig angeordnete Überstunden erbringen müssen.
Daniela Harms
Daniela Harms
2025-05-31 04:24:03
Anzahl der Antworten: 2
Arbeitgeber haben prinzipiell die Wahl: Entweder, sie bezahlen dem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Sollte jedoch der Arbeitsvertrag keinerlei Vorschriften zum Thema Überstunden aufweisen, können Überstunden nur durch gewisse Ausnahmesituationen gerechtfertigt werden. Allerdings können sich Arbeitnehmer Überstunden dem Arbeitsrecht zufolge nur auszahlen lassen, wenn ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder zumindest davon weiß. Arbeitnehmer, die schlichtweg länger für ihre Aufgaben brauchen oder dies absichtlich tun, nur um sich später die Überstunden auszahlen zu lassen, haben eher schlechte Karten. Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass diese Überstunden geleistet wurden und daher auch abgebaut werden müssen. Nur die Auszahlung ist in diesem Falle keine Voraussetzung. Arbeitnehmer sollten beachten, dass Überstunden eine Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden sollten. Falls doch einmal Überstunden anfallen sollten: die angefallenen Überstunden können geltend gemacht werden, durch Überstundenausgleich oder Auszahlung. Bei der Überstundenauszahlung grundsätzlich zu beachten: Zusätzliche Versteuerung des höheren Gehaltes.