:

Kann mein Arbeitgeber über meine Überstunden verfügen?

Daniela Harms
Daniela Harms
2025-05-31 04:24:03
Anzahl der Antworten: 2
Arbeitgeber haben prinzipiell die Wahl: Entweder, sie bezahlen dem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Sollte jedoch der Arbeitsvertrag keinerlei Vorschriften zum Thema Überstunden aufweisen, können Überstunden nur durch gewisse Ausnahmesituationen gerechtfertigt werden. Allerdings können sich Arbeitnehmer Überstunden dem Arbeitsrecht zufolge nur auszahlen lassen, wenn ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder zumindest davon weiß. Arbeitnehmer, die schlichtweg länger für ihre Aufgaben brauchen oder dies absichtlich tun, nur um sich später die Überstunden auszahlen zu lassen, haben eher schlechte Karten. Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass diese Überstunden geleistet wurden und daher auch abgebaut werden müssen. Nur die Auszahlung ist in diesem Falle keine Voraussetzung. Arbeitnehmer sollten beachten, dass Überstunden eine Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden sollten. Falls doch einmal Überstunden anfallen sollten: die angefallenen Überstunden können geltend gemacht werden, durch Überstundenausgleich oder Auszahlung. Bei der Überstundenauszahlung grundsätzlich zu beachten: Zusätzliche Versteuerung des höheren Gehaltes.