Ist es erlaubt, mit Überstunden geplant zu werden?

Ramazan Wiesner
2025-05-31 09:27:21
Anzahl der Antworten: 3
Wenn ein Projekt keinen Zeitaufschub duldet oder ein Kollege krank wird, darf der Arbeitgeber bei der Dienstplanerstellung zwar geplante Überstunden im Dienstplan anordnen, aber er muss auch auf wichtige private Termine seiner Angestellten Rücksicht nehmen.
Das bedeutet konkret, dass auch Überstunden mit einer ausreichenden Frist anzukündigen sind.
Welche Frist hierbei als ausreichend anzusehen ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Zwei Stunden etwa würden als Frist jedoch kaum einem Arbeitsgericht ausreichen.
Nur in echten Notfällen kann der Arbeitgeber spontan zur Arbeit auffordern.
Liegt ein solcher Notfall nicht vor und verweigert der Arbeitnehmer daher die Ableistung dieser kurzfristig anberaumten Überstunden, muss er keine fristlose Kündigung befürchten.
Das LAG Hessen hielt eine Klausel, die den Arbeitnehmer per Arbeitsvertrag zu Überstunden verpflichtet, zwar im Grundsatz für zulässig.
Der Arbeitgeber müsse aber eine angemessene Frist zwischen Ankündigung und Arbeitsantritt verstreichen lassen.
Dies gelte zumindest dann, wenn kein dringliches betriebliches Interesse entgegensteht.
Wenn es eine wirklich dringende Situation erfordert, darf der Arbeitgeber Überstunden im Dienstplan anordnen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die zusätzlich eingeplante Arbeitszeit mit einer ausreichenden Frist angekündigt wird, um dem Arbeitnehmer genügend Zeit zu geben, sich auf die angekündigte Situation einzustellen.

Hasan Hermann
2025-05-31 05:11:38
Anzahl der Antworten: 2
Überstunden bedeuten die Überschreitung der für den Arbeitnehmer geltenden regelmäßigen Arbeitszeit, die sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ergibt. Wer also länger arbeitet, als vertraglich vereinbart, leistet Überstunden. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten besteht in der Vorankündigung. Während geplante Überstunden im Dienstplan stehen und einfacher bei Teilzeitkräften anfallen, fallen ungeplante Überstunden ohne Vorankündigung sofort an. Beispiel für geplante Überstunden: Frau A arbeitet wöchentlich 30 Stunden im Krankenhaus. In der Urlaubszeit springt sie für eine Kollegin ein und arbeitet 40 Stunden. Die zusätzlichen zehn Stunden stehen im Dienstplan und sind damit geplante Überstunden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen und welche Ruhepausen und Ruhezeiten einzuhalten sind und welche Vorschriften für Sonn- und Feiertage gelten. So regelt § 3 ArZG: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.”
Unter Überstunden fallen alle Arten zusätzlicher Arbeit, die nicht innerhalb der eigenen vereinbarten Arbeitszeit erledigt werden können. Beispiel: Eine Angestellte arbeitet normalerweise täglich vier Stunden und weitet diese Zeitspanne während des Urlaubs der Kollegin auf zwei weitere Stunden am Tag aus. Damit arbeitet die Angestellte statt 20 Stunden pro Woche für einen begrenzten Zeitraum 30 Stunden. Es fallen zehn Überstunden pro Woche an.
Geplante Überstunden können im Dienstplan stehen und sind einfacher bei Teilzeitkräften anfallen.
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