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Kann ich während der Schwangerschaft noch als Friseurin arbeiten?

Malte Fischer
Malte Fischer
2025-05-30 06:12:55
Anzahl der Antworten: 5
Geht für Mutter und Kind eine Gefahr vom Arbeitsplatz aus, ist der Arbeitgeber gemäß § 13 Mutterschutzgesetz verpflichtet, Schutzmaßnahmen für die Schwangere zu treffen. Das Beschäftigungsverbot ist dabei das letztmögliche Mittel. Wenn der Beruf eine Gefährdung für die schwangere Friseurin und das ungeborene Kind darstellt, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden – auch vom Arbeitgeber. Da die Ansteckung durch regelmäßige soziale Kontakte begünstigt wird, kann eine ständig wechselnde Kundschaft, wie sie im Friseurberuf an der Tagesordnung ist, somit eine unverantwortbare Gefährdung für eine schwangere Mitarbeiterin darstellen und ein Beschäftigungsverbot begründen. Im Friseursalon sind folgende Gefährdungen auszuschließen: Ständiges Stehen, belastende Körperhaltung, Unfälle, Umgang mit Gefahrstoffen, zu lange Arbeitszeiten und zu kurze Ruhezeiten. Schwangere dürfen täglich maximal achteinhalb Stunden arbeiten und ab dem fünften Monat auch nur zwischen 6 und 20 Uhr bzw. nach einer entsprechenden Genehmigung durch die Arbeitsschutzbehörde bis 22 Uhr. Überstunden sind verboten. Zwischen Feierabend und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen der Schwangeren mindestens elf Stunden Ruhezeit gewährt werden.