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Sind Mutterschutz und Elternzeit gleichzeitig?

Salvatore Schultz
Salvatore Schultz
2025-05-29 21:12:56
Anzahl der Antworten: 3
Elternzeit kann vorzeitig beendet werden Wenn Sie als Mutter in der Elternzeit wieder schwanger werden, dann endet die Elternzeit nicht automatisch mit dem Mutterschutz oder mit der Geburt. Wenn Sie die Elternzeit für die Mutterschutzfristen vorzeitig beenden wollen, brauchen Sie dazu keine Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber. Die Elternzeit kann also frühestens enden, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darüber informiert haben. Wenn Sie Ihre Elternzeit nicht vorzeitig beenden, können Sie nur das Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse bekommen, aber nicht den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Claus-Peter Funke
Claus-Peter Funke
2025-05-29 21:02:12
Anzahl der Antworten: 3
Für die Mutter beginnt die Elternzeit erst nach Ende des Mutterschutzes. Dennoch gilt: Wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz genommen wird, wird die Zeit des Mutterschutzes von der verfügbaren Elternzeit der Mutter abgezogen. Wenn eine Mutter also 14 Wochen im Mutterschutz war, wird die verbleibende Zeit, die ihr für die Elternzeit zur Verfügung steht, um diese 14 Wochen gekürzt. Aufgrund der finanziellen Regelungen gehört der Mutterschutz daher zwar nicht zur Elternzeit, aber die Zeit, die die Mutter im Mutterschutz verbringt, wird von der verfügbaren Elternzeit abgezogen. Mit der Geburt eines Kindes entsteht für beide Elternteile ein Anspruch auf Elternzeit, der drei Jahre beträgt. Eltern können sich aber auch dazu entscheiden, kürzer in Elternzeit zu gehen. Dabei kann der Vater die Elternzeit frühestens mit der Geburt des Kindes beginnen, die Mutter beginnt ihre Elternzeit frühestens nach Ende des Mutterschutzes.