Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich, wenn ich selbstständig war?

Eckhardt Thiel
2025-06-02 07:20:39
Anzahl der Antworten: 2
Auch Selbständige können Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie sich arbeitslos melden. Voraussetzung dafür ist laut der Bundesagentur für Arbeit jedoch, dass sie freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind und in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben. Ob diese durch freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung geleistet wurden, ist unerheblich. Selbständige, die schon vor längerer Zeit einmal über die freiwillige Versicherung Arbeitslosengeld bezogen haben, können einen erneuten Anspruch auf diese Leistung erwerben. Dafür müssen sie seit dem ersten Bezug mindestens zwölf Monate Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Monatlich können Beziehern mehr als 3000 Euro Arbeitslosengeld zustehen.

Ella Dörr
2025-05-22 16:31:11
Anzahl der Antworten: 3
Tritt nach einer Zeit des Versicherungspflichtverhältnisses Arbeitslosigkeit ein, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, wenn Betroffene in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt haben.
Die Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts ist u.a. von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richten, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig.
In Abhängigkeit von den Qualifikationsstufen errechnet sich die Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes (Steuerklasse III/60 %, ohne Kind) für das Jahr 2023 (als Richtwert) wie folgt:
Hoch-/Fachhochschule 1.778,10 €,
Fachschule, Meister 1.534,20 €,
Abgeschlossener Ausbildungsberuf 1.276,50 €,
Keine Ausbildung 977,70€
Wenn Sie jedoch in den letzten beiden Jahren mindestens 150 Tage versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung erzielt haben, dann wird nicht das fiktive Arbeitsentgelt, sondern das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen.

Moritz Körner
2025-05-22 12:53:28
Anzahl der Antworten: 5
Freiwillig versichert Selbstständige, die in den letzten 30 Monaten vor der jetzigen Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate Beitrage gezahlt haben, können Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dabei ist unerheblich, ob die Beitragszeiten durch freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung – etwa als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter – gezahlt wurden. Auch Selbstständige, die bereits vor längerer Zeit einmal über die freiwillige Versicherung Arbeitslosengeld bezogen haben, können einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass seit dem ersten Bezug von Arbeitslosengeld mindestens 12 Monate Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Nach der Arbeitslosigkeit können Sie sich wieder freiwillig versichern. Nach der Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung muss man – wenn man die Selbständigkeit wieder aufnimmt und weiterhin freiwillig arbeitslosenversichert sein möchte – einen neuen Antrag stellen. Selbstständige, die bereits innerhalb der letzten 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen, und erneut Arbeitslosengeld beantragt haben, können sich danach erneut freiwillig versichern.
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