Was zahlt das Arbeitsamt bei Selbstständigkeit?

Gitta Rausch
2025-06-05 13:15:00
Anzahl der Antworten: 2
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Förderdauer: maximal 15 Monate, unterteilt in zwei Phasen. 1. Phase: sechs Monate, Förderhöhe: individuelles monatliches Arbeitslosengeld I zzgl. 300 EUR zur sozialen Absicherung. 2. Phase: neun Monate, Förderhöhe: nur noch die Sozialversicherungspauschale in Höhe von monatlich 300 EUR.
Das Einstiegsgeld (ebenfalls eine Ermessensleistung) wird zum Arbeitslosengeld II hinzugezahlt. Die Höhe des Einstiegsgelds beträgt 50% der Regelleistung, zusätzlich können Ergänzungsbeträge (Dauer der Arbeitslosigkeit und/oder Größe der Bedarfsgemeinschaft) gewährt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 100% der Regelleistung.

Christiane Bartsch
2025-06-04 05:17:12
Anzahl der Antworten: 2
Wenn Sie sich selbstständig machen, können wir Sie in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld unterstützen.
Mit dem Schritt in eine Selbstständigkeit können Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden.
In der Gründungsphase haben Sie jedoch vielleicht nicht genug Einnahmen, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können wir Sie in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld unterstützen.
So haben Sie einen größeren finanziellen Spielraum, bis sich Ihr Geschäft von selbst trägt.
Die Höhe Ihres Einstiegsgeldes legt Ihre Integrationsfachkraft zu Beginn fest.
Sie kann auch festlegen, ob sich der Förderbetrag im Laufe der Zeit ändert.
Unter Umständen erhalten Sie in den ersten Monaten mehr Einstiegsgeld als zum Ende des Förderzeitraums.
Sie erhalten höchstens 24 Monate lang Einstiegsgeld.
Es wird monatlich und ohne Abzüge an Sie ausgezahlt.
Das Einstiegsgeld wird nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet.
Wie viel und wie lange Sie Einstiegsgeld erhalten, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab.
Wir berücksichtigen beispielsweise, ob Sie allein oder mit anderen Personen zusammenleben, wie lange Sie arbeitslos waren und wie Ihre Jobaussichten sind.
Einen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Betrag haben Sie nicht.
Anschließend wird das Einstiegsgeld monatlich auf Ihr Konto überwiesen.

Mark Thomas
2025-05-22 11:49:51
Anzahl der Antworten: 4
Das Arbeitsamt kann bei Selbstständigkeit finanziell unterstützen – mit einem Gründungszuschuss. Mit dieser finanziellen Förderung können Sie schwankende Einnahmen in der Startphase ausgleichen und Ihren Lebensunterhalt sichern. Welche Voraussetzungen Sie für einen Gründungszuschuss erfüllen müssen sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Seite: Gründungszuschuss beantragen.
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