Kann man sich nach der Ausbildung selbstständig machen?

Janet Lorenz
2025-06-10 17:19:12
Anzahl der Antworten: 2
Kann man natürlich.
Ein wenig Erspartes sollte aber schon da sein, immerhin fällt die Krankenkasse an, egal ob du nun was verdienst oder nicht.
Je nach Bereich kann es natürlich von großen Vorteil sein, wenn man weiß wie der Hase läuft und den Bereich schon kennt.
Ich für meinen Teil wusste nach der Ausbildung nix von all den Sachen, die in meinem Bereich für eine Selbstständigkeit wichtig sein würden.
Es kommt darauf an, welchen Beruf du ergriffen hast.
Um aber nicht direkt Pleite zu gehen, solltest du ein Existenzgründungsseminar belegen.
Du kannst dich da bei der Industrie und Handelskammer beraten lassen.
Wenn du dich dann bereits als sehr erfahren fühlst und dich um alles kümmern kannst, why not?!
Viele sammeln erstmal Erfahrungen und sparen Geld.. und manche sind einfach nicht so richtig motiviert...
Falls du bereits volljährig bist, geht dies ganz einfach z.B. durch eine Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt bzw. Gemeinde - kostet dich keine 50€ einmalige Gebühr!
Ist aber keine Garantie für hohes Einkommen...
Kann man natürlich.
Kommt drauf an, wie (:
Mein Kolleg hat z.b Maurer gelerntvund danach einen eigenen 3 Mann Betrieb gegründet mit den Brüdern.

Linda Gross
2025-05-31 16:39:58
Anzahl der Antworten: 1
Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und auch Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen oder neben ihrer Hauptbeschäftigung selbständig arbeiten, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Dies gilt auch für Auszubildende in einem Ausbildungsverhältnis.
Die Bestimmungen sind nicht vom Alter der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers bzw. der Auszubildenden abhängig, sondern ergeben sich aus den vertraglichen oder tariflichen Regelungen; in Ausbildungsverhältnissen kann auch die Ausbildungsordnung relevant sein.
Sie sollten auch evtl. Vereinbarungen in Ihrem Vertrag bezüglich einer Nebentätigkeit einhalten.
Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber anzuzeigen sind und seiner vorherigen Zustimmung bedürfen.
Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Beatrix Miller
2025-05-22 06:43:17
Anzahl der Antworten: 2
Eine Möglichkeit wäre deshalb, zu studieren bzw. eine Lehre zu machen und deine Idee nebenbei aufzuziehen. Als Nebenerwerb praktisch, wenn deine Arbeitszeit weniger als 20 Stunden/Woche beträgt. Das ermöglicht dir, deine Selbstständigkeit zu verfolgen und dich trotzdem abzusichern. Selbst wenn du später einen Job findest, kannst du nebenberuflich weiterhin selbstständig sein. Bis es eben irgendwann so gut läuft, dass du dich komplett selbstständig machst.
Es spielt keine Rolle, wie alt du bist. Wenn du unter 18 bist, brauchst du aber auf jeden Fall die Einverständniserklärung deiner Eltern.
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