Wird man ohne Berichtsheft zur Prüfung zugelassen?

Pietro Binder
2025-06-03 11:24:01
Anzahl der Antworten: 2
Das Berichtsheft muss stets sorgfältig, gewissenhaft und regelmäßig geführt werden, sonst kann die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet werden. Denn nichts ist ärgerlicher, als zum Ausbildungsende an einer Nichtzulassung zur Abschlussprüfung aufgrund eines unvollständig geführten Berichtsheftes zu scheitern und nicht zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Ist das Berichtsheft unvollständig oder fehlt es gar vollständig, kann gemäß Berufsbildungsgesetz eine Zulassung zur Abschlussprüfung zwangsläufig nicht erfolgen.

Martina Rupp
2025-06-03 10:39:33
Anzahl der Antworten: 2
Das Führen der Berichtshefte ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Wer kein Berichtsheft führt, hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Vorlage eines vom Ausbildenden und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweises ist gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Die Kontrolle durch die IHK Köln, ob die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt worden sind, erfolgt unmittelbar mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die IHK führt hierzu stichprobenhafte Kontrollen durch und fordert das Berichtsheft im Rahmen dieser Stichprobe dann separat beim Antragstellenden an.

Leni Baumgartner
2025-06-03 10:30:11
Anzahl der Antworten: 4
Also bei mir ist es so das wir das Berichtsheft zur praktischen Prüfung mitbringen müssen wenn es da nicht komplett fertig ist können wir quasi gleich wieder nach Hause gehen also da geht gar nichts ohne. Ohne vollständiges Berichtsheft bekommst du keine Zulassung zur Prüfung. Nein das stimmt nicht, mein Vater ist selbst ein Ausbildungsprüfer und man macht da eine Ausnahme. Ich würde an deiner Stelle nochmal nachfragen, zum Beispiel bei der Arbeit oder in der Schule, aber in der Regel muss es vollständig sein.

Edwin Schäfer
2025-06-03 10:26:19
Anzahl der Antworten: 5
Ein vorhandener und vollständiger Ausbildungsnachweis, ist auch im Sinne der Auszubildenden, denn genau das ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Machen Sie den Auszubildenden nochmals bewusst, dass sie ohne vollständiges Berichtsheft nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Paul Bachmann
2025-06-03 07:00:27
Anzahl der Antworten: 3
Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung.
Außerdem riskiert er, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden.
Die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise sind gemäß Paragraf 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Bei der Prüfungsanmeldung muss vom Auszubildenden und vom Ausbilder per Unterschrift bestätigt werden, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden sind.
Bei falsch Angaben kann eine Zulassung nicht erteilt oder eine bereits ausgesprochene Zulassung widerrufen werden.

Rudi Petersen
2025-06-03 06:34:50
Anzahl der Antworten: 3
Auszubildende müssen ein Berichtsheft führen, denn sonst werden sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Unvollständige oder fehlende Ausbildungsnachweise können außerdem zur Folge haben, dass der oder die Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Denn das Führen des Berichtsheftes ist eine vertragliche Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß Paragraf 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG. Im Rahmen der Prüfungsanmeldung muss per Unterschrift bestätigt werden, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden ist. Wird das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, kann das im Extremfall zur Abmahnung und Kündigung des oder der Auszubildenden führen.
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