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Was passiert, wenn man das erste Lehrjahr nicht schafft?

Franziska Böhme
Franziska Böhme
2025-06-27 15:36:12
Anzahl der Antworten : 1
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Du kannst nicht sitzenbleiben. Eine Sechs in Deutsch ist aber wirklich nicht gut. Du solltest Dich unbedingt um Verbesserung bemühen. In Deutsch eine 6 bedeutet natürlich schnell, dass du kaum eine Chance hast, die Abschlussprüfung zu bestehen. Sprich mit deiner Ausbildungsfirma. Evtl. ist die bereit dir bei der Nachhilfe finanzielle beizustehen.
Arnulf Lenz
Arnulf Lenz
2025-06-20 13:09:47
Anzahl der Antworten : 2
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Bestehst Du die Abschlussprüfung nicht, hast du mehrere Möglichkeiten. Bei einer nicht bestandenen Prüfung können Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. Die Verlängerung erfolgt in der Regel um 6 Monate, bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchstens jedoch um ein Jahr. Solltest du nach einem halben Jahr auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, kannst du nochmals bis zum nächsten Prüfungstermin die Verlängerung beantragen. Mit Ablegen der zweiten Wiederholungsprüfung - und spätestens nach insgesamt einem Jahr seit dem ursprünglichen Vertragsende - endet die Ausbildung. Die Ausbildung wird nicht verlängert, wenn bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag nicht verlängert wird, endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. In bestimmten Fällen kann an der Wiederholungsprüfung auch ohne Betrieb teilgenommen werden, jedoch wirst du die Prüfungsgebühr selbst bezahlen müssen. Abschlussprüfung im 3. Versuch nicht bestanden - in diesem Fall hast du endgültig nicht bestanden und kannst die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.
Ludmila Haupt
Ludmila Haupt
2025-06-14 00:59:53
Anzahl der Antworten : 3
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Wenn er die Nachprüfung versaut, kann er ja nicht in die 2. Schulstufe aufsteigen und dann wird ja sicher auch das Lehrverhältnis beendet. Tja, aber sollte er die Nachprüfung versauen, kann er ja nicht in die 2. Schulstufe aufsteigen. Er wiederholt in der Schule das 1. Schuljahr und steigt in der Firma ins 2. Lehrjahr auf. Ich kann mir auch vorstellen, dass er im Notfall die erste Klasse am Anfang des 2. Lehrjahres wiederholt und die 2. Klasse dann gegen Ende des zweiten Lehrjahres besucht. Es ist möglich die letzte Klasse als "außerordentlicher" Schüler zu besuchen und im Anschluss die LAP zu machen.
Christopher Peters
Christopher Peters
2025-06-03 04:08:48
Anzahl der Antworten : 5
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Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr. Damit endet Ihre Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit, wenn Sie die Ausbildung nicht verlängern. Sie können sich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anmelden, um die Prüfung zu wiederholen. Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag verlängern, müssen Sie alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag nicht verlängern, dürfen Sie in der Regel die Berufsschule nicht mehr besuchen. Als externer Teilnehmer tragen Sie die Prüfungsgebühren.