Kann man im 1. Lehrjahr durchfallen?

Gero Weise
2025-06-23 17:04:20
Anzahl der Antworten
: 1
Dass du die Ausbildung bestanden hast oder net, unterschreibt einzig und allein die IHK.
In der Ausbildung kann man net mehr sitzenbleiben.
Es geht als weiter.
Durchfallen sollte durch die Berufsschule nicht möglich sein, es unterliegt der IHK, nicht der Berufsschule.
Fazit = durchfallen sollte durch die Berufsschule nicht möglich sein, es unterliegt der IHK, nicht der Berufsschule.
Ich lebe seit 3 Jahren nun mit dieser Kenntnis, klar gibt jeder sich mühe in der Berufsschule weil man auch dafür am Ende ein Berufsschulzeugnis bekommt und manche diesen auch in die Bewerbung reinlegen werden = und von daher 5er und 6er net gut ankommen im Berufsschulzeugnis, auch wenn man sowieso die Ausbildung erfolgreich beendet hat, weil obige 3 Kriterien erfüllt.

Maja Naumann
2025-06-11 12:05:41
Anzahl der Antworten
: 3
Ja, du kannst bei einer Nach- oder Wiederholungsprüfung erneut durchfallen.
Aber erst, wenn du zum dritten Mal die Prüfung nicht bestehen solltest, kannst du keine weitere Abschlussprüfung in deinem Ausbildungsberuf mehr machen.
Ob bestanden oder nicht: Du bleibst ein genauso wertvoller Mensch.
Als erstes das Allerwichtigste: Die Welt bricht deswegen nicht zusammen!
Nein, wenn du durch die Abschlussprüfung fällst, muss dein Ausbildungsbetrieb dich weiter ausbilden und zwar bis zu zweimaliger Wiederholung der Abschlussprüfung bzw. bis zu einem Jahr.
Du kannst oftmals mit einer Nachprüfung in den nicht bestandenen Fächern die Abschlussprüfung noch kurzfristig erfolgreich zu Ende bringen.
Besteht keine Möglichkeit zur Nachprüfung, kannst du an der nächsten Abschlussprüfung teilnehmen.
Bei dieser Wiederholungsprüfung durchläufst du noch einmal alle Prüfungsteile.

Heike Hanke
2025-06-03 08:28:40
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: 5
In der Berufsschule kannst du nicht sitzenbleiben. Eine Sechs in Deutsch ist aber wirklich nicht gut. Du solltest Dich unbedingt um Verbesserung bemühen. In Deutsch eine 6 bedeutet natürlich schnell, dass du kaum eine Chance hast, die Abschlussprüfung zu bestehen. Sprich mit deiner Ausbildungsfirma. Evtl. ist die bereit dir bei der Nachhilfe finanzielle beizustehen.

Mirko Bergmann
2025-06-03 06:40:44
Anzahl der Antworten
: 2
Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag verlängert haben, erhält Ihr Ausbilder automatisch eine Aufforderung zur Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin. Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen. Sie müssen alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen. Sie können sich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anmelden, um die Prüfung zu wiederholen. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis des zuletzt abgelegten Prüfungsteiles. Für die Anerkennung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zeitliche Beschränkungen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an.
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