:

Wirkt sich ein Abbruch auf die Ausbildungszeit aus?

Ludmila Haupt
Ludmila Haupt
2025-06-03 06:55:47
Anzahl der Antworten: 3
Nein. Abgebrochen heißt vorher aufgehört. Nein, dann sagt man du hast nicht bestanden, wozu sollte man was anderes sagen. Wenn die Ausbildung nach nicht bestandener Prüfung, auf Wunsch des Prüfunglings, nicht fortgesetzt wird, kann man es durchaus auch als abgebrochene Ausbildung titulieren. Jedoch hat man die Möglichkeit, die Prüfung in einem guten halben Jahr zu wiederholen. Habe nicht bestanden. Wiederhol doch einfach die Prüfung.