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Was passiert, wenn ich kein Berichtsheft schreibe?

Sandro Großmann
Sandro Großmann
2025-07-05 19:10:14
Anzahl der Antworten : 2
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Wenn man kein Berichtsheft schreibt, kann dies zu Problemen führen, wie wir es in unserer Klasse经常 erlebt haben, weil Abgabetermine nicht eingehalten wurden oder das Berichtsheft zu unausführlich geschrieben wurde. Es kann sogar zu einer Kündigung führen, wie es bei meinem Mitazubi der Fall war, der ab August dieses Jahres keine Berichte abgegeben hat und deswegen gekündigt wurde. Seine Berichte waren schon häufiger verspätet abgegeben worden. Die Kündigung wurde mit dem Grund des fehlenden Berichtsheftes begründet. Wir verstehen nicht, wie man ihn wegen so etwas so kurz vor der Abschlussprüfung entlassen kann.
Achim Schade
Achim Schade
2025-06-25 19:58:33
Anzahl der Antworten : 3
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Führen Auszubildende das Berichtsheft gar nicht oder legen es nicht wie vereinbart vor, begehen sie damit eine Vertragsverletzung, die durch den Ausbildungsbetrieb abgemahnt werden kann. Sie müssen nicht unbedingt gleich eine Abmahnung aussprechen, allerdings sollten Sie die Auszubildenden schriftlich dazu auffordern, der Pflicht umgehend nachzukommen und auch die möglichen Konsequenzen aufzeigen. Machen Sie den Auszubildenden nochmals bewusst, dass sie ohne vollständiges Berichtsheft nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ein vorhandener und vollständiger Ausbildungsnachweis, ist auch im Sinne der Auszubildenden, denn genau das ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Yusuf Pietsch
Yusuf Pietsch
2025-06-19 07:07:00
Anzahl der Antworten : 1
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Wenn Auszubildende ihr Berichtsheft nicht führen, kann das ein Grund für eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar für eine fristlose Kündigung sein. Das Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Wenn man kein Berichtsheft schreibt, kann man möglicherweise nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Die Ausbildungsnachweise im Berichtsheft werden regelmäßig von den Ausbildenden kontrolliert. Die Chefs von den Betrieben kontrollieren die Ausbildungs-Nachweise im Heft. Die Prüferinnen und Prüfer können zum Beispiel in einer mündlichen Prüfung auch Fragen zum Inhalt des Berichtsheftes stellen.
Bernadette Lauer
Bernadette Lauer
2025-06-14 13:18:30
Anzahl der Antworten : 3
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Wenn man kein Berichtsheft schreibt, kann das im Extremfall zur Abmahnung und Kündigung des oder der Auszubildenden führen. Unvollständige oder fehlende Ausbildungsnachweise können außerdem zur Folge haben, dass der oder die Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Denn das Führen des Berichtsheftes ist eine vertragliche Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß Paragraf 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG. Auszubildende müssen ein Berichtsheft führen, denn sonst werden sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht zur Abschlussprüfung zugelassen. Im Rahmen der Prüfungsanmeldung muss per Unterschrift bestätigt werden, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden ist.
Hermine Preuß
Hermine Preuß
2025-06-03 09:02:49
Anzahl der Antworten : 2
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Wenn es streng ausgelegt wird dann kann dir die Zulassung zur Prüfung verwehrt werden. Immerhin ist dies dein Nachweis über die Ausbildung. Ansonsten darfst vielleicht noch mal nen Jahr dran hängen und dir dafür in den A*sch beisen das du so dumm warst da nix zu machen. Die Berichtshefte werden nicht automatisch bei jedem geprüft sondern nur stichprobenartig. Vielleicht hast du Glück und kommst durch... Jedenfals die Lehre verlängern lassen und dann hinsetzen, schreiben, schreiben und dann klappts.
Marina Herbst
Marina Herbst
2025-06-03 08:34:35
Anzahl der Antworten : 1
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Wenn ein Berichtsheft auf Forderung nicht abgegeben oder konstant unangemessen geführt wird, kann das über kurz oder lang sogar zu einer fristlosen Kündigung und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses führen. Einer Kündigung müssen aber mindestens zwei schriftliche Abmahnungen vorausgehen. Das Heft und die geforderten Aufzeichnungen fehlen weiterhin. Da Sie mehrfach gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben, sieht sich die Unternehmensleitung zu weiteren Schritten gezwungen. Neben weiteren Abmahnungen ist dann auch eine fristlose Kündigung eine mögliche Konsequenz.
Gerda Böhm
Gerda Böhm
2025-06-03 06:42:25
Anzahl der Antworten : 3
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Wer kein Berichtsheft führt, hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Vorlage eines vom Ausbildenden und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweises ist gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Kontrolle durch die IHK Köln, ob die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt worden sind, erfolgt unmittelbar mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung. Die IHK führt hierzu stichprobenhafte Kontrollen durch und fordert das Berichtsheft im Rahmen dieser Stichprobe dann separat beim Antragstellenden an. Das Führen der Berichtshefte ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Claudia Schweizer
Claudia Schweizer
2025-06-03 05:50:56
Anzahl der Antworten : 3
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Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung. Außerdem riskiert er, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden. Die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise sind gemäß Paragraf 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Bei der Prüfungsanmeldung muss vom Auszubildenden und vom Ausbilder per Unterschrift bestätigt werden, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden sind. Bei falsch Angaben kann eine Zulassung nicht erteilt oder eine bereits ausgesprochene Zulassung widerrufen werden. In bestimmten Fällen kann der Prüfungsausschuss Einsicht in die Ausbildungsnachweise verlangen, um über die Zulassung entscheiden zu können. Zum Beispiel, wenn erhöhte Fehlzeiten während der Ausbildung entstanden sind. Dann muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Ausbildungsziel trotz der Fehlzeiten erreicht wurde.