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Was passiert, wenn ich kein Berichtsheft schreibe?

Hermine Preuß
Hermine Preuß
2025-06-03 09:02:49
Anzahl der Antworten: 2
Wenn es streng ausgelegt wird dann kann dir die Zulassung zur Prüfung verwehrt werden. Immerhin ist dies dein Nachweis über die Ausbildung. Ansonsten darfst vielleicht noch mal nen Jahr dran hängen und dir dafür in den A*sch beisen das du so dumm warst da nix zu machen. Die Berichtshefte werden nicht automatisch bei jedem geprüft sondern nur stichprobenartig. Vielleicht hast du Glück und kommst durch... Jedenfals die Lehre verlängern lassen und dann hinsetzen, schreiben, schreiben und dann klappts.
Marina Herbst
Marina Herbst
2025-06-03 08:34:35
Anzahl der Antworten: 1
Wenn ein Berichtsheft auf Forderung nicht abgegeben oder konstant unangemessen geführt wird, kann das über kurz oder lang sogar zu einer fristlosen Kündigung und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses führen. Einer Kündigung müssen aber mindestens zwei schriftliche Abmahnungen vorausgehen. Das Heft und die geforderten Aufzeichnungen fehlen weiterhin. Da Sie mehrfach gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben, sieht sich die Unternehmensleitung zu weiteren Schritten gezwungen. Neben weiteren Abmahnungen ist dann auch eine fristlose Kündigung eine mögliche Konsequenz.
Gerda Böhm
Gerda Böhm
2025-06-03 06:42:25
Anzahl der Antworten: 3
Wer kein Berichtsheft führt, hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Vorlage eines vom Ausbildenden und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweises ist gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Kontrolle durch die IHK Köln, ob die vorgeschriebenen Berichtshefte geführt worden sind, erfolgt unmittelbar mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung. Die IHK führt hierzu stichprobenhafte Kontrollen durch und fordert das Berichtsheft im Rahmen dieser Stichprobe dann separat beim Antragstellenden an. Das Führen der Berichtshefte ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Claudia Schweizer
Claudia Schweizer
2025-06-03 05:50:56
Anzahl der Antworten: 3
Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung. Außerdem riskiert er, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden. Die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise sind gemäß Paragraf 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Bei der Prüfungsanmeldung muss vom Auszubildenden und vom Ausbilder per Unterschrift bestätigt werden, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden sind. Bei falsch Angaben kann eine Zulassung nicht erteilt oder eine bereits ausgesprochene Zulassung widerrufen werden. In bestimmten Fällen kann der Prüfungsausschuss Einsicht in die Ausbildungsnachweise verlangen, um über die Zulassung entscheiden zu können. Zum Beispiel, wenn erhöhte Fehlzeiten während der Ausbildung entstanden sind. Dann muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Ausbildungsziel trotz der Fehlzeiten erreicht wurde.