Kann man das erste Lehrjahr wiederholen?

Rudolf Thomas
2025-06-03 01:54:37
Anzahl der Antworten: 3
Ich befinde mich am Ende des 2. Lehrjahr.
Hatte heute auch meine Zwischenprüfung.
Vor Ca. 4 Wochen holte mich der Chef meines Ausbildungsbetrieb ins Büro und sagte mir: " Ich muss das zweite Ausbilungsjahr wiederholen, weil ich im 1. Lehrjahr zu viele Fehltage in der Berufsschule hatte.
Er hat mir einen Vertrag zum unterzeichnet überreicht, das ich wiederholen muss.
Ich habe auch den Vertrag unterschrieben.
Warum wurde ich nicht schon im ersten Lehrjahr darüber informiert, dass ich nicht ins 2. Lehrjahr komme, wegen meiner Fehltage in der Berufsschule.
Stattdessen habe ich das zweite Lehrjahr fast beendet und auch noch die Zwischenprüfung heute gemacht.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Edeltraud Krug
2025-06-03 01:24:28
Anzahl der Antworten: 3
Das ist jedes mal eine absolute Einzelfallprüfung des Prüfungsausschusses. Geschaut wird, ob das Ausbildungsziel erreicht werden konnte. Wenn der Prüfungsausschuss zu der Entscheidung kommt, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wurde, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Du bekommst dort keine spezifische Verlängerung "aufgedrückt" und wirst auch nicht irgendwie im Lehrjahr zurückgestuft. Du würdest dich in diesem Fall also einfach zur nächsten Prüfung erneut anmelden, also ein halbes Jahr später. Bis dahin MUSS der Ausbildungsbetrieb dann auch das Ausbildungsverhältnis verlängern.

Valerie Hirsch
2025-06-03 01:14:48
Anzahl der Antworten: 6
Sitzenbleiben kann man nicht, nur eigenwillig die Ausbildung von vorne anfangen, zumindest an meiner Berufsschule. Ich habe mich damit befasst, eventuell nochmal mit dem ersten Schuljahr anzufangen. Nachteile einer Wiederholung: - Ich habe in meinem Lebenslauf 4 Berufsschuljahre stehen, das ist bei Bewerbungen etwas Negatives. Nachteile, wenn ich weitermache: - Ich habe im Abschlusszeugnis einige schlechte Noten stehen. Wenn ich weitermache, habe ich erst recht keine Zeit, das Verpasste nebenbei zusätzlich zu erlernen und das wirkt sich auch auf die zukünftigen Noten schlecht aus. Ich tendiere eher dazu, nochmal das Schuljahr neu zu machen, um einen zufriedenstellenden Abschluss zu erlangen.

Franz-Josef Heine
2025-06-03 01:06:13
Anzahl der Antworten: 1
Danach ist ein Wiederholen von Klassen nicht vorgesehen. Vorgesehen vielleicht nicht, aber möglich ist es schon. In meine Parallelklasse sind im Laufe der Ausbildung auch Leute aus dem Jahrgang über uns reingekommen, weil sie wiederholt haben. Ausbildungsverlängerung kann sich beim Überschreiten der Fehlzeiten ergeben...einfach so eine Klasse wiederholen ist nicht vorgesehen. Bedenkt auch bitte, dass jedes Jahr den AG Geld kostet und die gesamte Ausbildung nur um längstens 1 Jahr verlängert werden kann!

Betty Kunze
2025-06-02 23:52:39
Anzahl der Antworten: 2
Laut der Ärztekammer darf ich das Lehrjahr nicht wiederholen, sondern muss da weitermachen, wo ich jetzt bin. Ich habe nicht einmal ein Zeugnis von der Berufsschule bekommen, da man mich nicht benoten konnte, weil ich solange nicht da war.
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