Kann man in der mündlichen Prüfung durchfallen?

Paul Bruns
2025-06-20 05:17:44
Anzahl der Antworten: 3
Mehrere mangelhafte Prüfungsbereiche können dazu führen, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Ungenügende Leistungen, also Bewertungen die zwischen 0-29 Punkten liegen, führen in manchen Berufen dazu, dass Prüfungen nicht bestanden sind. Ein ungenügendes oder mangelhaftes Gesamtergebnis (0-49 Punkte) führt immer dazu, dass die Prüfung nicht bestanden ist. In der Ausbildungsordnung ist das dann ausdrücklich vermerkt, zum Beispiel mit der Formulierung „Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden”. Gewichtungen von Prüfungsbereichen können für das Bestehen einer Prüfung entscheidend sein. Hat ein Bereich ein hohes Gewicht, kann eine schlechte Leistung hier den Ausschlag für das Nichtbestehen geben. Eine sehr schlechte Leistung in diesem Bereich kann dazu führen, dass die Prüfung nicht bestanden wird, selbst wenn alle anderen Leistungen “ausreichend” und besser waren.

Carl Freund
2025-06-10 13:19:22
Anzahl der Antworten: 6
Durchfallen kannst du, wenn man auch die Prüfung schlecht geliefert hat.
Das Fachgespräch, also der mündliche Teil, 20% der Gesamtprüfungspunkte ausmacht.
Ich weiß aber nicht ob die Angaben auf der Webseite korrekt sind oder nicht.
Die Webseite ist auf dem Stand von Juli 2023.

Herbert Forster
2025-06-01 14:47:37
Anzahl der Antworten: 3
Saskia hatte im Mai ihre schriftliche Abschlussprüfung zur Verkäuferin bestanden, nun hatte sie die mündliche Abschlussprüfung nicht bestanden. Sie muss weiter im Betrieb arbeiten und weiter in die Schule gehen. Sie kann sich selber zur Wiederholungsprüfung anmelden und die Gebühr zahlen.

Karl-Heinrich Strauß
2025-06-01 12:47:53
Anzahl der Antworten: 3
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Sollte die Abschlussprüfung zum dritten Mal nicht bestanden werden, ist eine nochmalige Prüfung nicht mehr möglich. Die Gesamtprüfung gilt demnach als „nicht bestanden“.
Nicht bestandene Prüfungsbereiche (< 50 Punkte) müssen wiederholt werden.
Trotz Nichtbestehens endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit.
Eine Verlängerung gemäß § 21 BBiG ist nur auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung – höchstens um 1 Jahr – unter Verwendung des Verlängerungsantrages möglich.

Agathe Witte
2025-06-01 11:19:14
Anzahl der Antworten: 4
Wenn Sie eine mündliche Prüfung nicht bestanden haben, wird Ihnen das Nichtbestehen fast immer im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann stellt sich die Frage: Was kann man gegen das „nicht bestanden“ unternehmen bzw. mündliche Prüfung nicht bestanden – was nun? Ja, wenn man eine mündliche Prüfung nicht bestanden hat, dann kann man dagegen grundsätzlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses eingelegt werden. Der Widerspruch sollte unbedingt begründet werden, da die Prüfungsbehörde den Widerspruch sonst vermutlich ablehnen wird. Zudem sollte Akteneinsicht genommen werden, da sich nur so die Prüfung vollumfänglich prüfen lässt. Kann ich Klage gegen eine mündliche Prüfung einlegen? Ja, Sie können Klage gegen eine nicht bestandene Prüfung einlegen, wenn Sie grundsätzlich zuvor Widerspruch eingelegt haben und dieser mit Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde. Darüber hinaus wären gegebenenfalls noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren möglich.
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