Welche Arten von Gewerbe gibt es?

Jana Götz
2025-06-17 10:11:48
Anzahl der Antworten: 3
Es gibt reglementierte Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis erfordern, z.B. Tischler, Metalltechnik, Ingenieurbüros. Innerhalb der Gruppe der reglementierten Gewerbe gibt es verbundene Gewerbe, die in der Gewerbeordnung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Freie Gewerbe sind Gewerbe, bei denen kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe enthält eine umfangreiche Aufzählung freier Gewerbe. Bei der "Erfindung" weiterer freier Gewerbe ist allerdings darauf zu achten, dass nicht in Tätigkeiten eingegriffen wird, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind.

Bruno Fricke
2025-06-04 20:18:02
Anzahl der Antworten: 3
Unternehmensformen können grundsätzlich in drei Arten unterteilt werden: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften. Außerdem gibt es die Mischformen GmbH & Co. KG oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Einzelunternehmen wird von Einzelkaufleuten, Kleingewerbetreibenden, Einzelunternehmen oder auch Freiberuflern gewählt.
GbR – Gesellschaft Bürgerlichen Rechts gilt als die einfachste Form unter den Personengesellschaften.
Die Gesellschafter verfolgen einen gemeinsamen Zweck, welcher in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden muss.
OHG – Offene Handelsgesellschaft ähneln sich dieser beiden Unternehmensformen stark.
KG – Kommanditgesellschaft ist selten geworden und wird nur noch von wenigen Personen bei einer Gründung gewählt.
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung zählt die GmbH zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland.
UG – Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH, bringt deren Vorteile mit sich, verzichtet jedoch auf das hohe Stammkapital.
AG – Aktiengesellschaft ist nicht nur kostenintensiv sondern setzt noch einige andere Dinge voraus.
Limited kommt aus Großbritannien und kann auch in Deutschland zum Einsatz kommen.

Egbert Bartels
2025-05-27 16:43:56
Anzahl der Antworten: 5
Die Gewerbeordnung unterscheidet folgende Arten von Gewerben: Freie Gewerbe, Reglementierte Gewerbe und Teilgewerbe.
Freie Gewerbe sind solche, für die kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist und die nach Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen auf Grund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes ausgeübt werden dürfen.
Reglementierte Gewerbe erfordern bei der Gewerbeanmeldung den für dieses Gewerbe vorgeschriebenen Befähigungsnachweis.
Es gibt auch verbundene Gewerbe bzw. verbundene Handwerke, die sich aus zwei oder mehreren reglementierten Gewerben zusammensetzen, die jedoch für sich vollkommen eigenständig sind.
Gewerbetreibende, die ein Gewerbe, das zu einem verbundenen Gewerbe gehört, mit dem Nachweis der vollen Befähigung angemeldet haben, dürfen uneingeschränkt Leistungen der mit diesem Gewerbe verbundenen Gewerbe erbringen.

Udo Herrmann
2025-05-27 14:13:51
Anzahl der Antworten: 2
Es gibt drei Gewerbearten: das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe und das Marktgewerbe, die jedoch gesetzlich nicht definiert sind. Die Ausübung der meisten Gewerbe ist erlaubnisfrei, in manchen Branchen ist aber eine spezielle Erlaubnis notwendig. In der Regel ist der Gewerbetreibende verpflichtet, Mitglied in einer Kammer wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zu werden. Häufig werden auch besondere Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden gestellt, etwa im Bewachungsgewerbe. Das Gewerberecht gewährleistet und begrenzt die Gewerbefreiheit, eines der ältesten bürgerlichen Rechte im modernen Staat.

Kirstin Mann
2025-05-27 13:55:25
Anzahl der Antworten: 4
Man unterscheidet drei Arten von Gewerben:
freie Gewerbereglementierte Gewerbe und HandwerkeRechtskraftgewerbe
Eine Liste der freien und reglementierten gewerblichen Tätigkeiten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Beim freien Gewerbe und reglementierten Gewerbe erfolgt der Ausübungsbeginn mit der Gewerbeanmeldung.
Beim Rechtskraftgewerbe erfolgt der Ausübungsbeginn mit Erteilung des rechtskräftigen Bescheides der Gewerbebehörde.
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