Welche Arten von Gewerbe gibt es?

Egbert Bartels
2025-05-27 16:43:56
Anzahl der Antworten: 5
Die Gewerbeordnung unterscheidet folgende Arten von Gewerben: Freie Gewerbe, Reglementierte Gewerbe und Teilgewerbe.
Freie Gewerbe sind solche, für die kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist und die nach Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen auf Grund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes ausgeübt werden dürfen.
Reglementierte Gewerbe erfordern bei der Gewerbeanmeldung den für dieses Gewerbe vorgeschriebenen Befähigungsnachweis.
Es gibt auch verbundene Gewerbe bzw. verbundene Handwerke, die sich aus zwei oder mehreren reglementierten Gewerben zusammensetzen, die jedoch für sich vollkommen eigenständig sind.
Gewerbetreibende, die ein Gewerbe, das zu einem verbundenen Gewerbe gehört, mit dem Nachweis der vollen Befähigung angemeldet haben, dürfen uneingeschränkt Leistungen der mit diesem Gewerbe verbundenen Gewerbe erbringen.

Udo Herrmann
2025-05-27 14:13:51
Anzahl der Antworten: 2
Es gibt drei Gewerbearten: das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe und das Marktgewerbe, die jedoch gesetzlich nicht definiert sind. Die Ausübung der meisten Gewerbe ist erlaubnisfrei, in manchen Branchen ist aber eine spezielle Erlaubnis notwendig. In der Regel ist der Gewerbetreibende verpflichtet, Mitglied in einer Kammer wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zu werden. Häufig werden auch besondere Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden gestellt, etwa im Bewachungsgewerbe. Das Gewerberecht gewährleistet und begrenzt die Gewerbefreiheit, eines der ältesten bürgerlichen Rechte im modernen Staat.

Kirstin Mann
2025-05-27 13:55:25
Anzahl der Antworten: 4
Man unterscheidet drei Arten von Gewerben:
freie Gewerbereglementierte Gewerbe und HandwerkeRechtskraftgewerbe
Eine Liste der freien und reglementierten gewerblichen Tätigkeiten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Beim freien Gewerbe und reglementierten Gewerbe erfolgt der Ausübungsbeginn mit der Gewerbeanmeldung.
Beim Rechtskraftgewerbe erfolgt der Ausübungsbeginn mit Erteilung des rechtskräftigen Bescheides der Gewerbebehörde.
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