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Was sind die Schritte nach der Gewerbeanmeldung?

Gitta Schenk
Gitta Schenk
2025-06-13 18:53:11
Anzahl der Antworten: 2
Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein und sollten die Geschäftstätigkeit erst nach Erhalt aufnehmen, da Ihnen sonst eine Bußgeldstrafe droht. Als nächstes werden Sie automatisch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) und die IHK wird Ihnen ein Formular zur Erfassung des voraussichtlichen Umsatzes zuschicken. Das Finanzamt wird Ihnen nach der Gewerbeanmeldung ein Formular zuschicken, in dem Sie Angaben zu Ihrer Selbstständigkeit beantworten müssen. In diesem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werden Sie unter anderem auf folgende Fragekategorien stoßen: Allgemeine Angaben zu Ihrer Person und Tätigkeit. Die Anschrift muss mit der Firmenanschrift übereinstimmen. Falls Sie Ihr Gewerbe von zu Hause aus betreiben, geben Sie Ihre Privatanschrift an. Art der Gewinnermittlung und der voraussichtliche Umsatz und Gewinn. Frage, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Bei Umsätzen über 500.000 Euro und Gewinnen über 50.000 Euro unterliegen Sie der gesetzlichen Buchführungsflicht und müssen eine Bilanz erstellen. Wenn Sie diese Grenzen unterschreiten, reicht es, wenn Sie eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen.
Gregor Barthel
Gregor Barthel
2025-06-07 21:11:56
Anzahl der Antworten: 6
Nach Einreichen des Formulars zur Gewerbeanmeldung inklusive aller nötigen Dokumente erhält der Antragssteller innerhalb kurzer Zeit den Gewerbeschein. Nach dessen Ausstellung werden automatisch weitere Stellen über die Gründung informiert. Dazu gehören insbesondere folgende Institutionen: Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Statistisches Landesamt, Gewerbeaufsicht. Nach der Gewerbeanmeldung können Existenzgründer das BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ beantragen. Neben der Vorbereitung für den Gang zum Gewerbeamt ist die rechtzeitige Fördermittel-Beantragung und die Kontaktaufnahme zu einem Gründungsberater sinnvoll. Dies erfolgt im besten Fall vor der Existenzgründung.
Heino Döring
Heino Döring
2025-05-27 13:18:18
Anzahl der Antworten: 1
Nachdem Sie Ihr Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet haben, werden automatisch einige Stellen über Ihre Gründung informiert. In aller Regel setzen sich diese Institutionen nach einiger Zeit automatisch mit Ihnen in Verbindung. Sie können die Prozesse aber beschleunigen, indem Sie Ihrerseits Kontakt aufnehmen, um auftretende Fragen möglichst frühzeitig klären zu können. Das Finanzamt sendet Ihnen zwecks Erhebung Ihrer Unternehmensdaten und Zuteilung einer Steuernummer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung für Sie und Ihre Angestellten zuständig. Das Statistische Landesamt erfasst die gewerbliche Tätigkeit zu rein statistischen Zwecken. Die Industrie- und Handelskammer und/oder die Handwerkskammer sind für alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler zuständig. Das Handelsregistergericht ist zuständig, falls Sie ein kaufmännisch zu führendes Unternehmen haben und in das Handelsregister eingetragen werden.