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Was sind die Schritte nach der Gewerbeanmeldung?

Heino Döring
Heino Döring
2025-05-27 13:18:18
Anzahl der Antworten: 1
Nachdem Sie Ihr Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet haben, werden automatisch einige Stellen über Ihre Gründung informiert. In aller Regel setzen sich diese Institutionen nach einiger Zeit automatisch mit Ihnen in Verbindung. Sie können die Prozesse aber beschleunigen, indem Sie Ihrerseits Kontakt aufnehmen, um auftretende Fragen möglichst frühzeitig klären zu können. Das Finanzamt sendet Ihnen zwecks Erhebung Ihrer Unternehmensdaten und Zuteilung einer Steuernummer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung für Sie und Ihre Angestellten zuständig. Das Statistische Landesamt erfasst die gewerbliche Tätigkeit zu rein statistischen Zwecken. Die Industrie- und Handelskammer und/oder die Handwerkskammer sind für alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler zuständig. Das Handelsregistergericht ist zuständig, falls Sie ein kaufmännisch zu führendes Unternehmen haben und in das Handelsregister eingetragen werden.