Was muss ich bei der Gewerbeanmeldung beachten?

Christine Bernhardt
2025-05-27 12:12:25
Anzahl der Antworten: 2
Vor Ihrer Gewerbetätigkeit steht die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an.
Bringen Sie zur Beantragung den Personalausweis oder den Reisepass mit.
Handwerker sollten neben dem Personalausweis noch eine Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte für handwerksähnliche Betriebe mitnehmen.
Nehmen Sie die Geschäftstätigkeit nicht vor Erhalt des Gewerbescheins auf, da Ihnen sonst eine Bußgeldstrafe droht.
Als Gastronom ist es zwingend notwendig, vorab eine Betriebserlaubnis beim örtlichen Ordnungsamt zu beantragen und diese auch zur Gewerbeanmeldung mitzubringen.
Als ausländischer Staatsangehöriger ist es zwingend notwendig, eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen.
In der Aufenthaltsgenehmigung muss ausdrücklich stehen, dass Sie die Erlaubnis zur Aufnahme einer Gewerbetätigkeit haben.
Das Formular zur Gewerbeanmeldung finden Sie als Vordruck auf der Internetseite des für Sie zuständigen Gewerbeamtes.
Versicherungsmakler und Finanzanlagenberater benötigen die Erlaubnis der IHK bevor sie ein Gewerbe anmelden können.
Personenbeförderungen benötigen eine Konzession durch das Gewerbeamt oder durch das Regierungspräsidium bevor sie ein Gewerbe anmelden können.
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