Welche Pflichten gelten nach Gewerbeanmeldung?

Götz Hübner
2025-05-27 12:02:45
Anzahl der Antworten: 2
Eine dieser Pflichten ist in § 14 Gewerbeordnung (GewO) festgelegt, wonach jeder Gewerbetreibende eine Anzeige über die Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit abgeben muss, unabhängig davon, in welcher Rechtsform der Betrieb geführt werden soll. Ebenfalls anzuzeigen sind die Gründung einer Betriebsstätte/Zweigniederlassung. Befinden sich in einem Ort mehrere Betriebsstätten an verschiedenen Anschriften, so muss jede einzelne angemeldet werden. Aber nicht nur die Aufnahme, sondern auch jede Änderung und die Beendigung jeder stehenden gewerblichen Tätigkeit ist dem für die Betriebsstätte zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen.
Ein Gewerbe übt also aus, wer: persönlich unabhängig ist, eine erlaubte Tätigkeit ausübt, die Tätigkeit regelmäßig und gegen Entgelt ausübt, dabei einen Gewinn anstrebt.
Eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bei Gewerbebetrieben schickt das Gewerbe- und Ordnungsamt automatisch eine Kopie an das zuständige Finanzamt, so dass dort eine zusätzliche Anzeige nicht vorgenommen werden muss.
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