Was braucht man für Kleingewerbe Friseur?

Bogdan Straub
2025-06-14 00:56:07
Anzahl der Antworten: 3
Um als Friseur selbständig zu sein und die Vorteile der Kleinunternehmerregelung zu nutzen, muss man sich an bestimmte Regeln halten. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Kleinunternehmer ist insbesondere, dass sie die Umsatzsteuer von ihren Kunden nicht einmal kassieren müssen. Dies gibt ihnen im Wettbewerb garantiert einen preislichen Vorteil gegenüber ihrer großen Konkurrenz. Es ist ja offensichtlich, welch großer Preisunterschied sich rein rechnerisch aus dieser Bevorteilung ergibt. Die Kleinunternehmerregelung taugt nur als Starthilfe zur Existenzgründung. Für eine dauerhafte Existenz ist die Kleinunternehmerregelung nicht geeignet. Aber solang man als Existenzgründer die Umsatzgrenzen unterschreitet, sollte man diese Möglichkeit auch ruhig ausschöpfen. Welche jährlichen Umsatzgrenzen zu beachten sind, lesen Sie in unserem Beitrag "Die Kleinunternehmerregelung".

Anna Frank
2025-06-05 07:29:58
Anzahl der Antworten: 1
Für die Selbstständigkeit im Friseur-Handwerk ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung notwendig.
Alternativ kann eine Selbstständigkeit auch mit einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO oder einer sog. Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO aufgenommen werden.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Einstellung eines sog. Betriebsleiters dar.
Damit Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, muss die Prüfung insgesamt mit mindestens ausreichender Leistung bestanden werden.
Der Besuch der Meisterschule kann, je nach Antrag, ebenfalls erforderlich sein.
Bei der Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO müssen Sie drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen einen Gesellenbrief im entsprechenden Handwerk, eine Tätigkeit als Geselle im beantragten Handwerk über mindestens sechs Jahre und eine leitende Funktion über mindestens vier Jahre nachweisen.
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Meister als sog. Betriebsleiter einzustellen.
Dieser würde die Qualifikation in den Betrieb einbringen.
Der Betriebsleiter muss fest eingestellt werden und grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden.

Hilmar Maier
2025-05-27 00:32:14
Anzahl der Antworten: 2
Um ein Kleingewerbe als Friseur zuhause zu eröffnen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob in der Wohnung die Ausübung eines Gewerbes grundsätzlich möglich ist, indem man beim zuständigen Bauamt überprüft, ob es sich um ein Mischgebiet handelt. In reinen Wohngebieten ist die Ausübung eines Gewerbes normalerweise verboten, es sei denn, es gibt eine Möglichkeit für eine Ausnahmebewilligung.
Als Mieter muss man den Vermieter um Erlaubnis für die Ausübung des Gewerbes fragen, was auch die Mietkosten erhöhen kann. Wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss man auch die Nachbarn um Einverständnis bitten, da die Ausübung des Gewerbes nicht die Mitmenschen beeinträchtigen darf.
Man darf im Normalfall nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche zur Ausübung des Gewerbes nutzen. Um als Friseur ein Kleingewerbe zu Hause zu eröffnen, muss man beim zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen, da es sich um eine Tätigkeit mit Außenwirkung handelt, insbesondere durch den Kundenverkehr.
Es ist wichtig, zuerst die Zustimmung der Vermieter oder Wohnungseigentümerschaft einzuholen, abhängig von der erwarteten Kundenfrequenz. Darüber hinaus müssen für die Ausübung eines Gewerbes aus der Beauty- und Gesundheitsbranche die baulichen Anforderungen vorhanden oder umgesetzt sein.
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