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Was braucht man für Kleingewerbe Friseur?

Hilmar Maier
Hilmar Maier
2025-05-27 00:32:14
Anzahl der Antworten: 2
Um ein Kleingewerbe als Friseur zuhause zu eröffnen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob in der Wohnung die Ausübung eines Gewerbes grundsätzlich möglich ist, indem man beim zuständigen Bauamt überprüft, ob es sich um ein Mischgebiet handelt. In reinen Wohngebieten ist die Ausübung eines Gewerbes normalerweise verboten, es sei denn, es gibt eine Möglichkeit für eine Ausnahmebewilligung. Als Mieter muss man den Vermieter um Erlaubnis für die Ausübung des Gewerbes fragen, was auch die Mietkosten erhöhen kann. Wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss man auch die Nachbarn um Einverständnis bitten, da die Ausübung des Gewerbes nicht die Mitmenschen beeinträchtigen darf. Man darf im Normalfall nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche zur Ausübung des Gewerbes nutzen. Um als Friseur ein Kleingewerbe zu Hause zu eröffnen, muss man beim zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen, da es sich um eine Tätigkeit mit Außenwirkung handelt, insbesondere durch den Kundenverkehr. Es ist wichtig, zuerst die Zustimmung der Vermieter oder Wohnungseigentümerschaft einzuholen, abhängig von der erwarteten Kundenfrequenz. Darüber hinaus müssen für die Ausübung eines Gewerbes aus der Beauty- und Gesundheitsbranche die baulichen Anforderungen vorhanden oder umgesetzt sein.