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Was kostet ein Meisterbrief für Friseure?

Karl-Otto Lauer
Karl-Otto Lauer
2025-06-10 03:29:30
Anzahl der Antworten: 3
Der Kurspreis ist vorläufig, da sich bis Kursbeginn einige Kosten beispielsweise für Material noch ändern können. Informationen dazu, was ein Meisterbrief für Friseure kostet, sind nicht direkt gegeben, jedoch werden bei der Meisterprüfung folgende Ausgaben anfallen: Prüfungsgebühr Teile I und II 630,00 Euro, Lern- und Arbeitsmittel 400,00 Euro. Es können zusätzliche Kosten zur Meisterprüfung entstehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsabteilung. Eine Finanzierungshilfe ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz möglich. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Irmtraud Sauer
Irmtraud Sauer
2025-05-27 03:22:31
Anzahl der Antworten: 2
Ihre Investition für die Meisterschule Friseur/in Teile I bis IV für 2026 beträgt Vollzeit Kursgebühr 9.124,00 EUR Prüfungsgebühren 960,00 EUR Gesamtkosten 10.084,00 EUR. BAFöG Zuschuss beträgt 50,0 % - 5.042,00 EUR Darlehen 5.042,00 EUR. BAFöG Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung beträgt 50,0 % - 2.521,00 EUR. Das verbleibende Darlehen beträgt 2.521,00 EUR. Der Meisterbonus ¹) beträgt - 3.000,00 EUR. Ihre Investition ²) beträgt - 479,00 EUR. Die Förderhöhe ³) beträgt 105 %. Die Kosten für das Meisterprüfungsprojekt "Meisterstück" werden bis zu 2.000 € mit 50 % Zuschuss gefördert. ¹) Unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst gesetzlich geregelt bis zum 31.12.2027. ²) zuzüglich Nebenkosten wie z.B. Lernmittel und Materialkosten, siehe Kursinfo ³) gerechnet inkl. Meisterbonus.
Halina Bär
Halina Bär
2025-05-27 03:08:55
Anzahl der Antworten: 2
Die Kosten für einen Meisterkurs im Friseurhandwerk variieren sehr stark nach Anbieter, Ort und Zeitmodell. Bereits für Teil 1 und 2 fallen Gebühren zwischen 4.000 und 6.000 Euro an. Hinzu kommen noch einmal rund 3.000 Euro für Teil 3 und 4 der Meistervorbereitung. Des Weiteren sind mit Prüfungsgebühren sowie Kosten für das Meisterprüfungsprojekt zu rechnen. Finanzielle Förderung ist beispielsweise über das Aufstiegs-BAföG möglich.
Angelo Probst
Angelo Probst
2025-05-27 02:41:39
Anzahl der Antworten: 4
Die Kosten für die Meisterschule Teil I & II betragen 5.270,- EURO. Die Kosten beinhalten jedoch nicht die Prüfungsgebühren für Friseurmeister. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Meister-BAföG zu beantragen, was zu einer Ersparnis von 75% führen kann.
Gerd Falk
Gerd Falk
2025-05-27 01:52:54
Anzahl der Antworten: 4
Kosten der Meisterausbildung im Friseurhandwerk auf einen Blick: Kostenübersicht Teile I und II ,00 € Prüfungsgebühren 730,00 € Teile III und IV 2.930,00 € Prüfungsgebühren 420,00 € Gesamtkosten 7.770,00 € Mögliche AFBG-Förderung 50 % Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren- 3.885,00 € 50 % Erlass auf die Rückzahlung des Darlehens bei bestandener Prüfung- ,50 € Restdarlehen im AFBG 1.942,50 € Meisterbonus- 2.000,00 € Ihre Kosten *0 € Gebühren für die Prüfungszulassung können mit einem Zuschussanteil von 50 % gefördert werden. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt können bis zur Hälfte der notwendigen Kosten (max. jedoch 2.000 Euro) mit 50 % Zuschuss gefördert werden. Prüfungsnebenkosten für die Teile III und IV sowie die Kosten für Literatur sind nicht förderbar. * Bitte beachten Sie unbedingt die jeweils aktuellen Bestimmungen der Fördermittelgeber. Vorbereitungskurs Friseurmeister Teile I/II Termin: 9. September 2025 – 22. November, dienstags bis samstags 8.00 - Uhr Dauer: 400 Unterrichtseinheiten Ort: Plauen Gebühr: ,00 Euro Ansprechpartnerin: Elfi Krieger, Tel.: 03741 1605-24, E-Mail:
Enrico Baumann
Enrico Baumann
2025-05-27 01:03:09
Anzahl der Antworten: 1
50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren erhalten Sie als Zuschuss vom Staat, der nicht zurückgezahlt werden muss. 50 % der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank abgeschlossen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich Unterhalt beantragt werden. Dieser wird als Vollzuschuss gewährt. Details und Fragen zum Aufstiegs-BAföG erläutern wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch. Anträge müssen direkt nach der Lehrgangsanmeldung gestellt werden, da die Bewilligung einige Monate dauern kann.
Kerstin Jahn
Kerstin Jahn
2025-05-27 00:19:14
Anzahl der Antworten: 1
Die Gebühren für die Weiterbildung zum/zur Friseur-Meister/in erscheinen auf den ersten Blick recht hoch. Kurs- und Prüfungsgebühren (Teile I + II) betragen 5.910,00 €, Kurs- und Prüfungsgebühren (Teile III + IV) 3.365,00 €, die Gesamtkosten (Teile I-IV) 9.275,00 €. Abzüglich eines 50 %-BAföG-Zuschusses von 4.637,50 € und eines 50 %-BAföG-Darlehenserlasses von 2.318,75 € bei bestandener Prüfung und eines Meisterbonus von 2.000,00 € bleibt Ihre Investition bei 318,75 €. Zuzüglich Nebenkosten wie z.B. Lernmittel und Materialkosten.