:

Kann ich ohne Meisterbrief einen Friseursalon eröffnen?

Rafael Hiller
Rafael Hiller
2025-05-26 22:59:33
Anzahl der Antworten: 4
Du kannst einen Friseursalon ohne Meister eröffnen. Grundsätzlich besteht Meisterpflicht für Selbständige im Friseurgewerbe, handelt es sich hierbei doch um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Aber: Wo eine Regel, da auch eine Ausnahme. Für die Eröffnung eines Friseursalons gibt es derer gleich drei. Du hast also einigen an Spielraum, einen Betrieb auch ohne Meistertitel aufzunehmen. Mit einer Ausübungsberechtigung nach §7 HwO kannst du als Geselle einen Friseursalon führen. Hast du statt eines vollwertigen Salons ein „abgespecktes“ Konzept im Auge, kannst du dein Gewerbe auch im Rahmen einer Ausnahmebewilligung nach §8 HwO anmelden. Als dritte Möglichkeit bleibt dir noch, in deinem Friseursalon einen Meister als Betriebsleiter anzustellen. Wenn du dich als Friseur*in ohne Meister selbständig machen möchtest, aber nicht unbedingt einen eigenen Salon dafür eröffnen willst, gibt es weitere Möglichkeiten: Entweder, indem du als mobile*r Friseur*in ein Gewerbe eröffnest, oder einen Stuhl in einem bestehenden Friseursalon mietest. In Österreich ist die Absolvierung der Meisterprüfung keine Voraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes. Du kannst hier deinen Friseursalon auch ohne Meister eröffnen und musst dafür nur einen individuellen Befähigungsnachweis erbringen. Wie der Name der im Volksmund als Altgesellen-Regelung bekannten Ausübungsberechtigung bereits sagt, setzt die in diesem Abschnitt vorgestellte Möglichkeit, einen Friseursalon ohne Meister zu eröffnen, die positiv absolvierte Gesellenprüfung voraus.
Vladimir Schreiner
Vladimir Schreiner
2025-05-26 22:28:19
Anzahl der Antworten: 2
Der Staat reguliert die Anmeldungen für ein Friseurgewerbe, in dem er die Pflicht eines vorhandenen Meisterbriefes setzt. Darum ist gesetzlich geregelt, wer einen eigenen Friseursalon eröffnen möchte, muss einen Meistertitel vorweisen können. Doch es gibt Schlupflöcher, denn gesetzliche Ausnahmen sind möglich, zumindest in einem recht begrenzten Rahmen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn Du genügend Erfahrung als Friseur hast, um eine Ausübungsberechtigung, gemäß §7 HwO, von der Handwerkskammer zu erhalten, oder Du aufgrund deines speziellen Friseurkonzeptes eine Ausnahmebewilligung, gemäß §8 HwO, von der Handwerkskammer erhältst, oder Du einen Friseurmeister in der Funktion des Betriebsleiters in deinem Salon einstellst. Die explizite Erfüllung dieser Ausnahme Bedingungen gestaltet sich jedoch schwerer als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk muss bestanden sein. Mindestens sechs Jahre Berufserfahrung als Friseur sind nötig, davon mindestens vier Jahre in einer leitenden Stellung sowie Kenntnisse in betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht müssen vorhanden sein und nachgewiesen werden. Die Tätigkeiten müssen in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten erlernt werden können. Es darf sich nicht um hauptsächliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Friseurausbildung handeln. Es sind Tätigkeiten, die sich nicht aus dem Friseurgewerbe direkt entwickeln und es dürfen nicht viele „einfache Tätigkeiten“ im Zusammenhang ausgeübt werden, welche das Friseurhandwerk ausmachen. Die Formulierungen lassen Interpretationsspielraum und die Bewertung der jeweiligen Situation hängt von der zuständigen Handwerkskammer ab. Die bürokratisch einfachste Lösung scheint die Einstellung eines Meisters als fachlich-technischen Betriebsleiter in Vollzeit. Hier stellt sich nur die Frage, ob es dem eigenen Ziel entspricht. Man sollte genau überlegen, ob dies eine echte Lösung darstellt. Es ist nicht zu vergessen, dass ein Leiter auch ein entsprechendes Gehalt verdient, welches einen großen Kostenfaktor darstellt. Wie sich zeigt, gibt es Möglichkeiten Selbstständig als Friseur auch ohne Meister zu sein. Doch die Bedingungen sind nicht ganz einfach. Die Empfehlung ist die genannten Ausnahmen für seinen individuellen Fall von der zuständigen Handwerkskammer prüfen zu lassen und sich dort alle nötigen Informationen zur Vorgehensweise zu holen. Der normale Weg, nach der Friseurausbildung eine Weiterbildung zum Friseurmeister zu machen und daraufhin eine Selbstständigkeit mit einem eigenen Salon anzustreben, gestaltet sich in der Umsetzung deutlich einfacher. Zudem ist der zeitliche Aufwand bis zur Erreichung der Selbstständigkeit kürzer. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Vertrauenswürdigkeit gegenüber Kunden, Geschäftspartnern sowie Kreditgebern. Diese gewinnt durch einen Meisterbrief deutlich.