Ist ein Friseur ein Kleinunternehmer?

Nico Schlüter
2025-05-26 10:36:59
Anzahl der Antworten: 3
Kleinunternehmer sind Gewerbetreibende, die eine gesetzliche Umsatz Untergrenze von 17.500 €uro / Jahr nicht überschreiten.
Im §19 UStG ist festgelegt: Unternehmer, die im vergangenen Jahr eine Umsatzgrenze von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und im laufenden Jahr einen Umsatz von voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ erzielen, sind Kleinunternehmer.
Für Kleinunternehmer gilt:
- Befreiung von der Umsatzsteuer
- keine Handelsregistereintragung
- Gewinn/Verlust-Rechnung für die Einkommensteuererklärung ist ausreichend
- die Vorschriften zur Erstellung von Rechnungen müssen erfüllt werden
- Auf die Anwendung dieser Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden.
Der Verzicht gilt für jeweils fünf Kalenderjahre.

Dietrich Seidl
2025-05-26 06:50:41
Anzahl der Antworten: 2
Ein Friseur kann ein Kleinunternehmer sein, wenn er die Umsatzgrenze nicht überschreitet.
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Ihnen, sich als Friseur selbständig zu machen, ohne dass Sie Umsatzsteuer auf Ihre getätigten Umsätze zahlen müssen.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Kleinunternehmer ist insbesondere, dass sie die Umsatzsteuer von ihren Kunden nicht einmal kassieren müssen.
Die Kleinunternehmerregelung taugt nur als Starthilfe zur Existenzgründung.
Für eine dauerhafte Existenz ist die Kleinunternehmerregelung nicht geeignet.
Aber solang man als Existenzgründer die Umsatzgrenzen unterschreitet, sollte man diese Möglichkeit auch ruhig ausschöpfen.

Ute Noll
2025-05-26 06:42:31
Anzahl der Antworten: 3
Ein Friseur kann im Kleingewerbe selbständig werden, indem er zuhause arbeitet oder Kosmetik-Spezialisierungen wie Wimpernverlängern von zuhause aus anbietet. Alternativ kann ein Friseur im Kleingewerbe als mobile*r Unternehmer*in arbeiten. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen und gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden, wie zum Beispiel die baurechtlichen Bestimmungen in Wohnräumen und die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und gewerberechtlichen Bestimmungen.
Um ein Gewerbe zuhause zu eröffnen, muss geklärt werden, ob dies in der jeweiligen Wohnung grundsätzlich möglich ist. Es muss auch geprüft werden, ob es sich um ein Mischgebiet handelt, und ob eine Ausnahmebewilligung für reine Wohngebiete möglich ist.
Als Friseur muss man bei der Ausübung eines Gewerbes zuhause eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen, da es sich um eine Tätigkeit mit Außenwirkung handelt. Eine Zustimmung der Vermieter bzw. Wohnungseigentümerschaft ist erforderlich, insbesondere wenn eine hohe Kundenfrequenz zu erwarten ist.
Die Ausübung eines Gewerbes zuhause darf in keinem Fall eine Beeinträchtigung der Mitmenschen darstellen, und es darf im Normalfall nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche für die Ausübung des Gewerbes genutzt werden.
Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann für Friseure einen großen Wettbewerbsvorteil bieten, insbesondere im Privatkundenbereich.

Käte Fuhrmann
2025-05-26 05:30:20
Anzahl der Antworten: 1
Das Friseurhandwerk ist stark von der Kleinunternehmerregelung betroffen, über 20.000 Friseurunternehmen fielen 2021 unter diese Regelung und waren damit umsatzsteuerbefreit. Die Anzahl derer ist innerhalb von nur 2 Jahren um 24% gestiegen. Eine Entwicklung, die laut Prognosen weiter anhalten wird. Etwa 20.200 Friseurunternehmen, Tendenz steigend, sind 2021 nicht steuerbar, das heißt, mindestens 28% der heimischen Friseurunternehmen sind umsatzsteuerbefreit. Diese Betriebe, die keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben und einen Umsatz unter 22.000 Euro erwirtschaften, fallen daher unter die Kleinunternehmerregelung und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Sie fallen in die Kategorie der Kleinunternehmen, weil sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen.
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