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Kann ich mich als Friseurin ohne Meister selbständig machen?

Karoline Bär
Karoline Bär
2025-06-14 10:21:38
Anzahl der Antworten: 5
Viele Existenzgründer haben sich seit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahre 2004 als Friseur ohne Meister selbständig gemacht. Die vorher zwanghafte Voraussetzung des Meistertitels für alle selbständigen Friseure wurde damals aufgeweicht. In Deutschland jedoch möchte man die Qualität der Arbeit und der Ausbildung zukünftiger Friseure von vorn herein sichern, indem man als Inhaber eine Mindestausbildung erfolgreich absolviert haben muss. Oder man muss eben eine Person als Arbeitnehmer einstellen, die diese Ausbildung gemacht hat. Es gibt Schlupflöcher, um den Meisterzwang zu umgehen, die vom Staat selbst geschaffen wurden. So ist es nicht verwunderlich, dass in Friseurforen und Existenzgründerforen im Internet die meist gestellten Fragen sich auf dieses Thema beziehen. Brauche ich generell einen Meistertitel, wenn ich mich in der Beautybranche selbständig machen will? Kann ich ohne Meister als Friseur tätig sein? Kann ich mich als Friseur im Reisegewerbe selbständig machen ohne Meister?
Kristina Langer
Kristina Langer
2025-06-04 04:14:15
Anzahl der Antworten: 2
Für die Selbstständigkeit im Friseur-Handwerk ist grundsätzlich die abgeschlossene Meisterprüfung notwendig. Alternativ kann eine Selbstständigkeit auch mit einer sog. Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO oder einer sog. Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO aufgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit stellt die Einstellung eines sog. Betriebsleiters dar. Für eine Ausnahmebewilligung benötigen Sie einen Ausnahmegrund. Bei der Ausübungsberechtigung gem. § 7b HwO müssen Sie drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Meister als sog. Betriebsleiter einzustellen. Dieser würde die Qualifikation in den Betrieb einbringen. Der Betriebsleiter muss fest eingestellt werden und grundsätzlich in Vollzeit beschäftigt werden.
Helena Meier
Helena Meier
2025-05-26 07:46:14
Anzahl der Antworten: 5
Ohne Meisterbrief als Friseur selbstständig machen? Der Staat reguliert die Anmeldungen für ein Friseurgewerbe, in dem er die Pflicht eines vorhandenen Meisterbriefes setzt. Darum ist gesetzlich geregelt, wer einen eigenen Friseursalon eröffnen möchte, muss einen Meistertitel vorweisen können. Doch es gibt Schlupflöcher, denn gesetzliche Ausnahmen sind möglich, zumindest in einem recht begrenzten Rahmen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn Du genügend Erfahrung als Friseur hast, um eine Ausübungsberechtigung, gemäß §7 HwO, von der Handwerkskammer zu erhalten, oder Du aufgrund deines speziellen Friseurkonzeptes eine Ausnahmebewilligung, gemäß §8 HwO, von der Handwerkskammer erhältst, oder Du einen Friseurmeister in der Funktion des Betriebsleiters in deinem Salon einstellst. Die explizite Erfüllung dieser Ausnahme Bedingungen gestaltet sich jedoch schwerer als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Die Formulierungen lassen Interpretationsspielraum und die Bewertung der jeweiligen Situation hängt von der zuständigen Handwerkskammer ab. Darum empfiehlt es sich bei der Handwerkskammer persönlich nachzufragen, um seine Voraussetzungen bestimmen zu lassen. Die bürokratisch einfachste Lösung scheint die Einstellung eines Meisters als fachlich-technischen Betriebsleiter in Vollzeit. Es ist nicht zu vergessen, dass ein Leiter auch ein entsprechendes Gehalt verdient, welches einen großen Kostenfaktor darstellt. Die Empfehlung ist die genannten Ausnahmen für seinen individuellen Fall von der zuständigen Handwerkskammer prüfen zu lassen und sich dort alle nötigen Informationen zur Vorgehensweise zu holen. Der normale Weg, nach der Friseurausbildung eine Weiterbildung zum Friseurmeister zu machen und daraufhin eine Selbstständigkeit mit einem eigenen Salon anzustreben, gestaltet sich in in der Umsetzung deutlich einfacher. Zudem ist der zeitliche Aufwand bis zur Erreichung der Selbstständigkeit kürzer. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Vertrauenswürdigkeit gegenüber Kunden, Geschäftspartnern sowie Kreditgebern. Diese gewinnt durch einen Meisterbrief deutlich.