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Wer darf sich Hairstylist nennen?

Walther Göbel
Walther Göbel
2025-05-26 08:08:03
Anzahl der Antworten: 3
Der Begriff „Hairstylist“ ist nicht geschützt – das heißt, er kann vielfältig eingesetzt werden. Oft bezeichnet er kreative Profis, die z. B. bei Shootings, Shows oder für prominente Kunden tätig sind. Ein Hairstylist: entwickelt Trendlooks stylt für Events, Fernsehen, Werbung arbeitet oft freiberuflich oder mobil setzt stark auf visuelle Markenbildung.
Krystyna Hennig
Krystyna Hennig
2025-05-26 07:41:34
Anzahl der Antworten: 3
Der Hairstylist fällt auf jeden Fall unter das Friseurhandwerk und es faktisch ein moderner, aber bereits etablierter Begriff für den „alten“ Namen Friseur ist. Um zu verdeutlichen, wie weit das Arbeitsfeld Friseur/Hairstylist reicht: Hochsteckfrisuren - wie auch „nur“ das Stylen - gehören genauso zum Friseurhandwerk wie Haare (mit Shampoo) waschen. Eine Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung (ohne Meisterprüfung) können durch die Handwerkskammer bewilligt werden, wenn es sich grundsätzlich um „einfache Tätigkeiten“ handelt, die nicht „wesentliche Friseurtätigkeiten“ sind. Dazu sind folgende grundsätzliche Voraussetzungen nötig: Die Tätigkeiten müssen in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können. Es darf sich nicht um hauptsächliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Friseurausbildung handeln. Es sind Tätigkeiten, die sich nicht aus dem Friseurgewerbe direkt entwickeln. Es dürfen nicht viele „einfache Tätigkeiten“ im Zusammenhang ausgeübt werden, welche das Friseurhandwerk ausmachen. Diese Formulierungen lassen jedoch eine Menge Interpretationsspielraum zu. Letztlich liegt es im Ermessen der jeweils zuständigen Handwerkskammer, die jeweilige Situation zu bewerten und die Genehmigung zu erteilen oder auch abzulehnen.
Roland Feldmann
Roland Feldmann
2025-05-26 04:25:16
Anzahl der Antworten: 3
Heute werden beide Titel synonym verwendet und der moderne Begriff “Stylist” gesellt sich dazu. Der Beruf des Friseurs, Coiffeurs oder Hairstylisten hat eine interessante historische Entwicklung durchlaufen. Ursprünglich stammt die Bezeichnung “Friseur” aus dem französischen Wort “friser”, was “kräuseln” bedeutet, während “Coiffeur” aus der Schweiz kommt und früher einen elitären Status verlieh.
Agnes Buchholz
Agnes Buchholz
2025-05-26 03:08:40
Anzahl der Antworten: 3
Der Name „Coiffeur“ hat seinen Ursprung, anders als man meinen könnte, nicht im Französischen, sondern in der Schweiz. „Früher durften sich nur bestimmte Friseure als Coiffeur bezeichnen“, erklärt Meisterfriseurin Kira Porkert. „Dahinter steckte ein elitärer Anspruch. Heute sind die Begriffe Coiffeur und Friseur synonym zu verwenden, bedeuten also das Gleiche.“ Wie das Verwaltungsgericht in Göttingen 2013 entschieden hat, darf ein Hairstylist, der keine Friseur-Ausbildung hat, beispielsweise nicht Haare schneiden und färben. Hat ein Hairstylist jedoch die Meister-Qualifikation des Friseurberufs, kann er sich dennoch Hairstylist nennen, aber trotzdem schneiden und färben.
Mike Lauer
Mike Lauer
2025-05-26 03:06:16
Anzahl der Antworten: 2
Haare schneiden und färben gehören zu den Kernaufgaben eines Friseurs. Und deswegen darf ein Hairstylist, der keine Ausbildung hat, dies nicht machen, hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden. Haareschneiden und Färben seien zentrale Tätigkeiten des Friseurhandwerks. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht erst im Sommer 2011 in einem Urteil klar gestellt. Nach Ansicht des Gerichts hatte er gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen, weil er in erheblichem Umfang typische Tätigkeiten des Friseurhandwerks ausgeübt habe. Dies sei nicht zulässig gewesen, da er kein Friseurmeister sei und nicht in die Handwerksrolle eingetragen sei. Der Mann, der sich als Visagist, Kosmetiker und Hairstylist bezeichnet, hatte seine Friseurausbildung im zweiten Ausbildungsjahr abgebrochen. Inzwischen hat er gemeinsam mit einer Friseurmeisterin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, die in die Handwerksrolle eingetragen ist. Bei einer Auflösung der Gesellschaft oder einem Ausscheiden der Friseurmeisterin wäre die Eintragung nicht mehr gültig - es sei denn, er hätte inzwischen selbst den Meisterbrief erworben. Dazu müsste er erstmal eine Ausbildung machen.