Wie hoch ist der Mindestlohn bei Friseuren?

Inka Kessler
2025-05-25 02:30:54
Anzahl der Antworten: 2
Der gesetzliche Mindestlohn hat Auswirkungen auf alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Unternehmenssitz oder Wohnort der Beschäftigten.
Bereits seit der Einführung des Mindestlohns 2015 mit 8,50 Euro wurde er stetig angehoben.
Besonders wichtig ist, dass auch für Festgehälter, Akkord- oder Stücklöhne der Stundenlohn rechnerisch mindestens 12,82 Euro betragen muss.
Kein Salon darf darunter vergüten – dies gilt selbstverständlich auch für Saisonkräfte und grenzüberschreitend eingesetzte Mitarbeitende.
Seit 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 € pro Stunde und ab 1. Januar 2025 bei 12,82 € pro Stunde.
Liegt die Tarifvertragsvorgabe über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, dann müssen alle Verbandsmitglieder im entsprechenden Tarifgebiet sich an die Vorgabe im Tarifvertrag halten.
In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel müssen sich Salonunternehmen an den höheren Mindestlohn von 13,70 Euro halten.

Hendrik Henning
2025-05-24 23:52:32
Anzahl der Antworten: 5
Der Mindestlohn für Beschäftigte im Friseurhandwerk beträgt ab 1. September 2024 13,30 € für Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung. Nach 12 Monaten Berufserfahrung beträgt der Mindestlohn 13,85 €.
Mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung beträgt der Mindestlohn 15,10 €.
Technische Betriebsleitungen bis 10 Beschäftigte erhalten 18,20 €, bei mehr als 10 Beschäftigten 20,80 €.
Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.

Uwe Philipp
2025-05-24 23:51:29
Anzahl der Antworten: 1
Demnach erhalten alle angestellten Friseure mit Gesellenprüfung und beispielsweise vier Jahren Berufserfahrung dann mindestens 16 Euro Lohn pro Stunde, nach der Ausbildung und mit einer bestandenen Gesellenprüfung mindestens 13 Euro. Die höchste Entgeltstufe 4 sieht für angestellte Meister mit mindestens zwei Jahren Meistererfahrung einen Stundenlohn von 17,50 Euro vor.

Hans-Walter Appel
2025-05-24 22:32:16
Anzahl der Antworten: 3
Der Mindestlohn wird um 6,4% überschritten.
Die Vergütungsgruppen werden ab dem 01.05.2024 mit einer Tarifsteigerung von 4,35% angehoben.
Ab dem 01.01.2025 werden die Vergütungsgruppen nochmals um weitere 3,80% angehoben, somit kann der Abstand zum Mindestlohn auf 6,9% ausgeweitet werden.
Die Tariferhöhung beginnt ab dem 01.05.2024.
Die unterste Tarifgruppe übersteigt den Mindestlohn um 6,4%.
Vergütungsgruppe 1 liegt bei 12,57 € pro Stunde und 2.257,20 € pro Monat.

Armin Lehmann
2025-05-24 22:20:14
Anzahl der Antworten: 2
Wenn du nach dem Mindestlohn für Friseure bezahlt wirst, bekommst du als Berufseinsteiger in NRW 13,20 Euro pro Stunde. Das sind rund 2.260 Euro brutto im Monat. Wenn du deinen Friseurmeister machst, dann steigt dein Gehalt in NRW auf 15,86 Euro pro Stunde, also 2.700 Euro brutto im Monat. Gilt der Friseur-Mindestlohn nicht für dein Bundesland bzw. deinen Betrieb, bekommst du den gesetzlichen Mindestlohn von 12,40 Euro pro Stunde – das macht dann circa 2.100 Euro im Monat. Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn. Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen. Für alle anderen Bundesländer gilt: Wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, dann gibt es keinen Tarifvertrag, sondern eigene Verträge. Den allgemeinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn bekommst du aber mindestens.
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